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Menschen mit Behinderung

Manche Menschen können sich nicht um sich selbst kümmern.

Zum Beispiel:

  • Menschen mit einer psychischen Krankheit
  • Menschen mit einer geistigen Behinderung
  • Menschen mit einer körperlichen Behinderung
  • alte Menschen.

Dann kann das Betreuungs-Gericht eine Betreuung machen.

Das heißt:
Eine Person kümmert sich um die Menschen.
Die Person kümmert sich zum Beispiel um:

  • das Geld von den Menschen
  • die Behandlung von den Menschen beim Arzt
  • die Wohnung von den Menschen in einem Alten-Heim
  • die Rente von den Menschen.

Die Betreuung ist keine Entmündigung.

Das heißt:
Die Menschen können trotzdem Verträge machen.

Vielleicht helfen auch andere Personen den Menschen.

Zum Beispiel:

  • Familien-Mitglieder
  • soziale Einrichtungen.

Dann brauchen die Menschen keine Betreuung.

Vielleicht haben die Menschen auch eine Vorsorge-Vollmacht gemacht.

In der Vorsorge-Vollmacht steht:
Wer soll sich um die Menschen kümmern?
Dann brauchen die Menschen auch keine Betreuung.

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