Menschen mit Behinderung
Manche Menschen können sich nicht um sich selbst kümmern.
Zum Beispiel:
- Menschen mit einer psychischen Krankheit
- Menschen mit einer geistigen Behinderung
- Menschen mit einer körperlichen Behinderung
- alte Menschen.
Dann kann das Betreuungs-Gericht eine Betreuung machen.
Das heißt:
Eine Person kümmert sich um die Menschen.
Die Person kümmert sich zum Beispiel um:
- das Geld von den Menschen
- die Behandlung von den Menschen beim Arzt
- die Wohnung von den Menschen in einem Alten-Heim
- die Rente von den Menschen.
Die Betreuung ist keine Entmündigung.
Das heißt:
Die Menschen können trotzdem Verträge machen.
Vielleicht helfen auch andere Personen den Menschen.
Zum Beispiel:
- Familien-Mitglieder
- soziale Einrichtungen.
Dann brauchen die Menschen keine Betreuung.
Vielleicht haben die Menschen auch eine Vorsorge-Vollmacht gemacht.
In der Vorsorge-Vollmacht steht:
Wer soll sich um die Menschen kümmern?
Dann brauchen die Menschen auch keine Betreuung.