Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Öffnungszeiten
Ansprechpartner
Aktuelle News
Karriere & Ausbildung
Inhalt

Stau- und Triebwerksanlagen

Wasserkraftanlagen

Wasserkraft ist eine der ältesten Energiequellen der Menschheit: Schon seit über zwei Jahrtausenden wird die Kraft aufgestauten oder fließenden Wassers genutzt, um Korn- und Sägemühlen oder Hammerschmieden zu betreiben.

Seit etwa hundert Jahren dient fließendes Wasser vor allem zur Stromerzeugung. Heute produzieren Wasserkraftwerke weltweit ein Fünftel des gesamten Stroms.

Wasserkraft ist gerade im Zeitalter des Klimawandels eine wertvolle, erneuerbare und schadstofffreie Energiequelle. Ihrer Nutzung kommt daher ein hohes gesellschaftliches Gewicht zu, soweit sie mit anderen Belangen des Wohls der Allgemeinheit vereinbar ist.

Allerdings bringt die Nutzung der Wasserkraft auch ökologische Nachteile mit sich.

Der Aufstau ist mit gravierenden Auswirkungen auf Lebensräume verbunden. Die Fließgewässer sind für Tiere und Feststoffe nicht mehr durchgängig. Fische geraten häufig in die Turbinen und an Rechen. Ohne begleitende Maßnahmen wie der Errichtung von Fischwanderhilfen kann das zu negativen Auswirkungen auf die Fischpopulation führen.

Daher ist der Neubau von Wasserkraftanlagen durchaus kritisch zu sehen. Der Schwerpunkt sollte auf der Ertüchtigung bestehender Anlagen liegen.

Im Landkreis Amberg-Sulzbach werden an verschiedenen Gewässern, hauptsächlich an der Lauterach und an der Vils, insgesamt 44 Wasserkraftanlagen betrieben.

Rechtlich gesehen handelt es sich beim Betrieb einer Wasserkraftanlage um eine wasser-rechtlich gestattungspflichtige Gewässerbenutzung. In der Regel erhalten die Betreiber eine wasserrechtliche Bewilligung für die Dauer von 30 Jahren. Es gibt jedoch auch noch Betreiber, die ein unwiderrufliches altes Recht für den Betrieb ihrer Anlage haben.

Randspalte

Zum Seitenanfang