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KFZ zulassen

Neuzulassung eines Fahrzeuges

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB muss korrekt hinterlegt sein)
  • SEPA – Lastschriftmandat
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: KFZ-Brief) und COC/EWG-Übereinstimmungsbescheinigung für PKW
    bzw. Datenblatt vom Hersteller z. B. LKW, Ackerschlepper
    bzw. Betriebserlaubnis, z. B. Arbeitsmaschine, Leichtkraftrad
  • Vollmacht für Beauftragten
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit Personalausw
  • eis und Vollmacht eines Unterschriftberechtigten

Umschreibung eines Fahrzeuges außerhalb des Landkreises

Erforderliche Unterlagen, wenn Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB muss korrekt hinterlegt sein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: KFZ-Schein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: KFZ-Brief)
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung (in Original)
  • SEPA – Lastschriftmandat
  • Vollmacht für Beauftragten
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit Personalausweis und Vollmacht eines Unterschriftberechtigten

Erforderliche Unterlagen, wenn Fahrzeug noch zugelassen ist

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB muss korrekt hinterlegt sein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: KFZ-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: KFZ-Brief)
  • SEPA – Lastschriftmandat
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (in Original)
  • Kennzeichenschilder vom bisherigen Zulassungsbezirk mit gültiger Haupt- und Abgasuntersuchungsplakette
  • Vollmacht für Beauftragten
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit Personalausweis und Vollmacht eines Unterschriftberechtigten

Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Landkreises

Erforderliche Unterlagen, wenn Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB muss korrekt hinterlegt sein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: KFZ-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: KFZ-Brief)
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung (in Original)
  • SEPA – Lastschriftmandat
  • Vollmacht für Beauftragten
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit Personalausweis und Vollmacht eines Unterschriftberechtigten

Erforderliche Unterlagen, wenn Fahrzeug noch zugelassen ist

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB muss korrekt hinterlegt sein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: KFZ-Schein) mit gültiger Hauptuntersuchung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: KFZ-Brief)
  • SEPA – Lastschriftmandat
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung (in Original)
  • Vollmacht für Beauftragten
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit Personalausweis und Vollmacht eines Unterschriftberechtigten

Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf den bisherigen Fahrzeughalter

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB muss korrekt hinterlegt sein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: KFZ-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: KFZ-Brief)
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung (in Original)
  • ggf. Kennzeichenschilder
  • Vollmacht für Beauftragten
  • SEPA – Lastschriftmandat
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit Personalausweis und Vollmacht eines Unterschriftberechtigten

 

Wiederzulassung eines Fahrzeuges für Privatpersonen (Online-Anwendung)

Mit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird die internetbasierte Wierderzulassung eines Fahrzeuges für Privatpersonen als 2. Schritt einer internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ermöglicht. Dieser Service steht seit 1. Oktober 2017 zur Verfügung

  • Anmeldung mit der
    • BayernID (Online-Ausweis, Elster-Zertifikat, Authega-Zertifikat)
    • BundID (Online-Ausweis, Elster-Zertifikat)
  • Zahlmöglichkeiten:
    • Kreditkarte: VISA und Mastercard
    • giropay nur noch bis 1.12.2024 möglich

Zulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland

Erforderliche Unterlagen bei einem Neufahrzeug

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB muss korrekt hinterlegt sein)
  • Umsatzsteuererklärung oder Bescheinigung des Importeurs über die Versteuerung
  • Bei Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern ist anstatt der Umsatzsteuererklärung eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder Zollquittung vorzulegen.
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) – und falls vom Hersteller ausgestellt – der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) bzw. Bestätigung, dass es sich um ein Neufahrzeug ohne ausländische ZB II handelt
  • Datenblatt bzw. ggf. TÜV Gutachten
  • Eventuelle ausländische Fahrzeugpapiere, gegebenenfalls Kaufvertrag
  • Vollmacht für Beauftragten
  • SEPA - Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit Personalausweis und Vollmacht Unterschriftsberechtigten
  • Vorführung des KFZ bei der Zulassungsstelle oder eine Bestätigung der Fahrzeugidentnummer eines amtlich anerkannten Sachverständigen (die Bestätigung des KFZ- Händlers ist NICHT ausreichend).
Hinweis:
Es wäre sinnvoll, wenn Sie sich vor der Zulassung eines solchen Fahrzeuges mit der Zulassungsstelle in Verbindung setzen würden.

 

Erforderliche Unterlagen bei einem gebrauchten Fahrzeug

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Elektronische Versicherungsbestätigung
  • Umsatzsteuererklärung (als Neufahrzeuge gelten hier alle Fahrzeuge, die nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt haben oder bei denen die
    erste Inbetriebnahme bei Erwerb nicht mehr als 6 Monate zurückliegt. Beim Erwerb dieser Fahrzeuge fällt Umsatzsteuer an, die nicht der
    Verkäufer, sondern der Erwerber zu entrichten hat.
  • Bei Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern ist anstatt der Umsatzsteuererklärung eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder Zollquittung vorzulegen.
  • EG- Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument)
  • Ausländische Fahrzeugpapiere
  • Ausländische Kennzeichen (falls Kfz noch zugelassen)
  • Eventl. TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (falls erforderlich)
    - Datenbestätigung einer technischen Prüfstelle ( wenn keine EG – Übereinstimmungsbescheinigung vorliegt)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung wenn z.B Pkw älter als 3 Jahre und Motorrad älter als 2 Jahre
  • SEPA- Lastschriftmandat
  • Vollmacht für Beauftragten
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit Personalausweis und Vollmacht Unterschriftsberechtigten
  • Vorführung des KFZ bei der Zulassungsstelle oder eine Bestätigung der Fahrzeugidentnummer eines amtlich anerkannten Sachverständigen (Die Bestätigung des KFZ- Händlers ist NICHT ausreichend). AUSSER: eine neue Hauptuntersuchung liegt vor!

Hinweis:
Es wäre sinnvoll, wenn Sie sich vor der Zulassung eines solchen Fahrzeuges mit der Zulassungsstelle in Verbindung setzen würden.

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