KFZ zulassen
Neuzulassung eines Fahrzeuges
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB muss korrekt hinterlegt sein)
- SEPA – Lastschriftmandat
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: KFZ-Brief) und COC/EWG-Übereinstimmungsbescheinigung für PKW
bzw. Datenblatt vom Hersteller z. B. LKW, Ackerschlepper
bzw. Betriebserlaubnis, z. B. Arbeitsmaschine, Leichtkraftrad - Vollmacht für Beauftragten
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit Personalausw
- eis und Vollmacht eines Unterschriftberechtigten
Umschreibung eines Fahrzeuges außerhalb des Landkreises
Erforderliche Unterlagen, wenn Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB muss korrekt hinterlegt sein)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: KFZ-Schein
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: KFZ-Brief)
- Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung (in Original)
- SEPA – Lastschriftmandat
- Vollmacht für Beauftragten
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit Personalausweis und Vollmacht eines Unterschriftberechtigten
Erforderliche Unterlagen, wenn Fahrzeug noch zugelassen ist
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB muss korrekt hinterlegt sein)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: KFZ-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: KFZ-Brief)
- SEPA – Lastschriftmandat
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (in Original)
- Kennzeichenschilder vom bisherigen Zulassungsbezirk mit gültiger Haupt- und Abgasuntersuchungsplakette
- Vollmacht für Beauftragten
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit Personalausweis und Vollmacht eines Unterschriftberechtigten
Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Landkreises
Erforderliche Unterlagen, wenn Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB muss korrekt hinterlegt sein)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: KFZ-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: KFZ-Brief)
- Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung (in Original)
- SEPA – Lastschriftmandat
- Vollmacht für Beauftragten
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit Personalausweis und Vollmacht eines Unterschriftberechtigten
Erforderliche Unterlagen, wenn Fahrzeug noch zugelassen ist
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB muss korrekt hinterlegt sein)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: KFZ-Schein) mit gültiger Hauptuntersuchung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: KFZ-Brief)
- SEPA – Lastschriftmandat
- Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung (in Original)
- Vollmacht für Beauftragten
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit Personalausweis und Vollmacht eines Unterschriftberechtigten
Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf den bisherigen Fahrzeughalter
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB muss korrekt hinterlegt sein)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: KFZ-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: KFZ-Brief)
- Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung (in Original)
- ggf. Kennzeichenschilder
- Vollmacht für Beauftragten
- SEPA – Lastschriftmandat
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit Personalausweis und Vollmacht eines Unterschriftberechtigten
Wiederzulassung eines Fahrzeuges für Privatpersonen (Online-Anwendung)
Mit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird die internetbasierte Wierderzulassung eines Fahrzeuges für Privatpersonen als 2. Schritt einer internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ermöglicht. Dieser Service steht seit 1. Oktober 2017 zur Verfügung
- Anmeldung mit der
- BayernID (Online-Ausweis, Elster-Zertifikat, Authega-Zertifikat)
- BundID (Online-Ausweis, Elster-Zertifikat)
- Zahlmöglichkeiten:
- Kreditkarte: VISA und Mastercard
- giropay nur noch bis 1.12.2024 möglich
Zulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland
Erforderliche Unterlagen bei einem Neufahrzeug
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB muss korrekt hinterlegt sein)
- Umsatzsteuererklärung oder Bescheinigung des Importeurs über die Versteuerung
- Bei Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern ist anstatt der Umsatzsteuererklärung eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder Zollquittung vorzulegen.
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) – und falls vom Hersteller ausgestellt – der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) bzw. Bestätigung, dass es sich um ein Neufahrzeug ohne ausländische ZB II handelt
- Datenblatt bzw. ggf. TÜV Gutachten
- Eventuelle ausländische Fahrzeugpapiere, gegebenenfalls Kaufvertrag
- Vollmacht für Beauftragten
- SEPA - Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit Personalausweis und Vollmacht Unterschriftsberechtigten
- Vorführung des KFZ bei der Zulassungsstelle oder eine Bestätigung der Fahrzeugidentnummer eines amtlich anerkannten Sachverständigen (die Bestätigung des KFZ- Händlers ist NICHT ausreichend).
Es wäre sinnvoll, wenn Sie sich vor der Zulassung eines solchen Fahrzeuges mit der Zulassungsstelle in Verbindung setzen würden.
Erforderliche Unterlagen bei einem gebrauchten Fahrzeug
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Elektronische Versicherungsbestätigung
- Umsatzsteuererklärung (als Neufahrzeuge gelten hier alle Fahrzeuge, die nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt haben oder bei denen die
erste Inbetriebnahme bei Erwerb nicht mehr als 6 Monate zurückliegt. Beim Erwerb dieser Fahrzeuge fällt Umsatzsteuer an, die nicht der
Verkäufer, sondern der Erwerber zu entrichten hat. - Bei Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern ist anstatt der Umsatzsteuererklärung eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder Zollquittung vorzulegen.
- EG- Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument)
- Ausländische Fahrzeugpapiere
- Ausländische Kennzeichen (falls Kfz noch zugelassen)
- Eventl. TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (falls erforderlich)
- Datenbestätigung einer technischen Prüfstelle ( wenn keine EG – Übereinstimmungsbescheinigung vorliegt) - Nachweis über gültige Hauptuntersuchung wenn z.B Pkw älter als 3 Jahre und Motorrad älter als 2 Jahre
- SEPA- Lastschriftmandat
- Vollmacht für Beauftragten
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit Personalausweis und Vollmacht Unterschriftsberechtigten
- Vorführung des KFZ bei der Zulassungsstelle oder eine Bestätigung der Fahrzeugidentnummer eines amtlich anerkannten Sachverständigen (Die Bestätigung des KFZ- Händlers ist NICHT ausreichend). AUSSER: eine neue Hauptuntersuchung liegt vor!
Hinweis:
Es wäre sinnvoll, wenn Sie sich vor der Zulassung eines solchen Fahrzeuges mit der Zulassungsstelle in Verbindung setzen würden.