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Aufenthalt

Ausländer benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch (nationale) Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder auf Grund des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei ein Aufenthaltsrecht besteht. Die Aufenthaltstitel werden erteilt als Visum, Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.

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