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Aufenthalt

Verpflichtungserklärung / Besuch

Personen, die Staatsangehörige bestimmter Staaten (siehe Staatenliste zur Visumspflicht) sind, benötigen für die Einreise zu Besuchszwecken eine Aufenthaltsgenehmigung in Form eines Visums. Dieses Visum wird von der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung erteilt. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Person oftmals eine Verpflichtungserklärung im Ausländeramt abgibt.

Die Gebühren betragen je Verpflichtungserklärung 29,00 Euro.

Aufenthaltstitel

Ausländer benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch (nationale) Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder auf Grund des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei ein Aufenthaltsrecht besteht. Die Aufenthaltstitel werden erteilt als Visum, Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.

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