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Einführung Fahrerqualifizierungsnachweis ab 23.05.2021

Mit dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung wird die EU-Richtlinie 2018/645 in nationales Recht umgesetzt. Der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation erfolgt ab 23.05.2021 über die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises als ID1-Karte. Die Herstellung der Kartenkörper und die Personalisierung erfolgen zentral bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin. 

Voraussetzungen für den Antrag Fahrerqualifizierungsnachweis

Beantragt ein Fahrer / eine Fahrerin ab dem 23.05.2021 den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN), so werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Amtlicher Nachweis über den Tag und Ort der Geburt (z. B. Personalausweis)
  • Biometrisches Passbild
  • Gültiger Führerschein (mit den ggf. bislang erteilten Nachweisen über die Qualifikation)
  • Amtlicher Nachweis zum ordentlichen Wohnsitz (z. B. Personalausweis)
  • Ggf. Nachweis über Zulässigkeit der Arbeitsaufnahme bei Nicht-EU-Bürgern
  • Rechtlich vorgeschriebener Nachweis über anzurechnende Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen nach der jeweiligen Rechtsvorschrift (ADR-Schein oder Sachkundebescheinigung)
  • Sofern noch nicht elektronisch erfasst, die Nachweise über die Module nach BKrFQV

Entstehende Kosten für den Fahrerqualifizierungsnachweis

  • KBA-Gebühr 5,00 Euro
  • Prüfung eines Antrages auf Ausstellung eines FQN 15,80 Euro
  • Prüfung eines Antrages auf Ausstellung eines FQN bei Verlust oder Diebstahl 20,20 Euro
  • Ausstellung eines FQN – Direktversand innerhalb Deutschlands 11,70 Euro
  • Ausstellung eines FQN – Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten 12,80 Euro
  • Ausstellung eines FQN - Expressversand 17,10 Euro
  • Prüfung eines Antrages auf Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen 7,00 Euro

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