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Ausbildungsförderung

Das Amt für Ausbildungsförderung im Landratsamt Amberg-Sulzbach ist Ansprechpartner für:

  • Ausbildungsförderung (BAföG und BayAföG) für Schüler
  • Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG (sog. "Aufstiegs-BAföG")

Die Ausbildungsförderung bzw. Aufstiegsfortbildung startet mit Unterrichtsbeginn, frühestens jedoch ab dem Monat, in dem der Antrag schriftlich beim Amt für Ausbildungsförderung eingeht.

Über den Antrag wird in der Regel für ein Jahr (= Bewilligungszeitraum) entschieden. Bei einem Folgeantrag kann auch der Ferienmonat gefördert werden, wenn der schriftliche Antrag spätestens in diesem Monat beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist.

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