Fahrerlaubnis beantragen
Begleitetes Fahren mit 17 Jahren
Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung?
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
(siehe „Antragsformular“ Formulare und Online-Verfahren / Willkommen im Landkreis Amberg Sulzbach)
- gültiges Ausweisdokument (Kopie)
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm)
- Erste-Hilfe-Nachweis (9 UE à 45 min)
- ggf. Führerscheinkopie (bei Erweiterung)
- Sehtest einer amtl.-anerkannten Sehstelle
- ausgefüllter Zusatzantrag für Begleitetes Fahren
- (siehe „Begleitetes Fahren – Beiblatt“ Formulare und Online-Verfahren / Willkommen im Landkreis Amberg Sulzbach)
- Führerscheinkopie von jeder Begleitperson
- Personalausweiskopie von jeder Begleitperson
Anforderungen Begleitpersonen
Die Begleiter…
- … müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- … müssen mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, die während des Begleitens mitzuführen ist. Die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen.
- … dürfen maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg vorweisen.
- … darf während des Begleitens nicht unter Alkohol-, Cannabis- oder Drogeneinfluss stehen.
(Alkoholeinfluss: 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 %o oder mehr im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper, die zu einer Atem-oder Blutalkoholkonzentration führt)
(Cannabiseinfluss: 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum haben)
(Drogeneinfluss: unter der Wirkung eines in § 24 a StVG genannten Mittel stehen wie z.B. Amphetamin, Heroin, Kokain, Morphin).
Wie viel kostet das Begleitete Fahren?
- Antragstellung ca. 45,00 Euro
- Kosten pro Begleitperson 10,00 Euro
- BF17-Bescheinigung 7,70 Euro
- Ggf. Direktversand 6,40 Euro
Ersterteilung/Erweiterung
Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung?
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
(siehe „Antragsformular“ Formulare und Online-Verfahren / Willkommen im Landkreis Amberg Sulzbach)
- gültiges Ausweisdokument (Kopie)
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm)
- Erste-Hilfe-Nachweis (9 UE à 45 min)
- ggf. Führerscheinkopie (bei Erweiterung)
Bei den Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L, T
- Sehtest einer amtl.-anerkannten Sehstelle
Bei den Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (§ 12 Abs. 6 FeV)
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung
Zusätzlich bei den Klassen D, D1, DE, D1E
- Führungszeugnis für behördliche Zwecke (ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder Gutachten einer amtl.-anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (sogenannte Leistungstests)
Bitte beachten
Eine Beantragung ist frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Sprechen Sie vorab mit Ihrer Fahrschule.
Wie viel kostet die Antragstellung?
Ca. 45 Euro
(Sie erhalten nach Bearbeitung des Antrags eine Kostenrechnung.)
Internationaler Führerschein
Beschreibung
Der Internationale Führerschein bestätigt den Besitz einer nationalen Fahrerlaubnis in verschiedenen Sprachen. Er ersetzt keinen nationalen Führerschein, sondern ist nur in Kombination mit diesem gültig.
Gültigkeit
maximal 3 Jahre gültig (kürzere Gültigkeit möglich, falls befristete Klassen C/D vorhanden sind und diese in den Internationalen Führerschein eingetragen werden müssen).
Wann benötige ich einen Internationalen Führerschein?
Der Internationale Führerschein wird grundsätzlich im außereuropäischen Raum benötigt. Auskunft, in welchen Ländern der Internationale Führerschein erforderlich ist, erteilen Automobilclubs oder die jeweiligen Auslandsvertretungen.
Berechtigt ein Internationaler Führerschein auch zum Führen in Deutschland und der EU?
Nein. Wenn ein Fahrverbot von einer deutschen Behörde verhängt wird, ist der deutsche Führerschein und der Internationale Führerschein für die Dauer des Fahrverbots abzuliefern. Sollte die deutsche Fahrerlaubnis entzogen werden, verliert auch der Internationale Führerschein seine Gültigkeit.
Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung?
- gültiger Personalausweis (mit aktueller Wohnadressangabe) oder Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (45mm x 35mm)
- EU-Kartenführerschein im Original
Bitte beachten
Der Internationale Führerschein kann nur ausgestellt werden, wenn Sie im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind. Falls Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen, empfehlen wir Ihnen mindestens 6 Wochen vor Reiseantritt, den Antrag auf Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins und eines Internationalen Führerscheins zu stellen. Den Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins müssen Sie direkt beim Landratsamt Amberg-Sulzbach stellen.
Wie viel kostet die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins?
- Ausstellung: 15,00 Euro
Neuerteilung nach Entzug/Versagung/Verzicht
Infos
Bitte wenden Sie sich telefonisch an die Führerscheinstelle Amberg-Sulzbach (Tel.: 09621/39-630).
Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung?
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
(siehe „Antragsformular“ Formulare und Online-Verfahren / Willkommen im Landkreis Amberg Sulzbach)
- gültiges Ausweisdokument (Kopie)
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm)
- Erste-Hilfe-Nachweis (9 UE à 45 min)
- Führungszeugnis für behördliche Zwecke (ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
Bei den Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L, T
- Sehtest einer amtl.-anerkannten Sehstelle
Bei den Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (§ 12 Abs. 6 FeV)
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung
Zusätzlich bei den Klassen D, D1, DE, D1E
- Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder Gutachten einer amtl.-anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (sogenannte Leistungstests)
Gegebenenfalls sind im Einzelfall weitere Unterlagen (z.B. Gutachten, Prüfungen o.ä.) notwendig. Bitte wenden Sie sich hierzu telefonisch an die Führerscheinstelle Amberg-Sulzbach (Tel.: 09621/39-630).
Bitte beachten
Die Beantragung einer Neuerteilung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist erfolgen.
Wie viel kostet die Neuerteilung?
Ca. 130 Euro