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Hochwasserrisikogebiete

Neben den Überschwemmungsgebieten, deren Gebietskulisse nach einem hunderjährlichen Hochwasser (HQ 100) berechnet ist, hat der Gesetzgeber bei einer der letzten Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes den Begriff der „Risikogebiete“ eingeführt (§ 78 b WHG)

Das sind Gebiete, für die nach § 74 Abs. 2 WHG Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht als Überschwemmungsgebiete festgesetzt oder vorläufig gesichert sind.
In Bayern sind Risikogebiete für ein HQ(Hochwasser) extrem ermittelt worden. Das ist nach Bayerischer Definition ein HQ (Hochwasser) 1000 (in etwa 1,5 HQ 100).


Im Landkreis Amberg-Sulzbach wurden Risikogebiete für folgende Gewässer ermittelt:

  • Vils,
  • Rosenbach,
  • Ehenbach,
  • Fensterbach,
  • Krumbach,
  • Schusterbach bei Ensdorf.
Auf die Seite „Überschwemmungsgefährdete Gebiete- IÜG“ des Bayer. Landesamtes für Umwelt kann man die Übersichtskarten ansehen.


Auch in diesen Risikogebieten gibt es bei der Errichtung von baulichen Anlage und bei der Bauleitplanung Vorgaben, die von den Kommunen oder den einzelnen Bürgern zu beachten sind.

Näherer Auskünfte erteilt das Sachgebiet Wasserrecht.

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