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Tollwut

Was ist Tollwut?

Tollwut ist eine ansteckende, schnell verlaufende und tödlich endende virusbedingte Krankheit. Sie kommt bei Säugetieren und Menschen vor. Tollwut ist weltweit verbreitet und eine große Gefahr für Mensch und Tier.

Wie wird Tollwut übertragen?

Empfänglich für Tollwut sind neben dem Menschen alle Haus- bzw. Nutztiere, z. B. Katze, Hund, Rind Schwein, Schaf, Ziege, Pferd und viele Wildtierarten, vor allem der Fuchs, aber auch Reh, Dachs und Marder. Die Ansteckung erfolgt durch den Biss tollwütiger Tiere, aber auch durch Kontakt z. B. Belecken (Speichel) und Kratzen ist möglich. Mit dem Speichel gelangt der Erreger über Wunden oder Schleimhäute in den Körper und wandert entlang den Nervenbahnen zum Gehirn. Dort findet eine intensive Vermehrung des Virus statt. Vom Gehirn breitet sich das Virus im Körper aus und gelangt auch in die Speicheldrüsen. Auf diese Weise kann die Krankheit wieder durch Biss weiter getragen werden. Nicht immer greifen tollwutkranke Tiere andere Tiere oder Menschen an. Sie verhalten sich manchmal auffallend zahm. Vorsicht ist deshalb bei "zutraulichem" Wild geboten.

Wie lange dauert es, bis die Krankheit ausbricht?

Der Zeitraum vom Eindringen des Tollwutvirus in den Körper bis zum Auftreten von sichtbaren Krankheitszeichen kann bis zu 200 Tage dauern und schwankt zwischen 10 Tage und 3 Monaten. Diese lange Zeit erschwert das Erkennen der Krankheit.

Wie äußert sich die Tollwut?

2 bis 6 Wochen nach der Infektion beginnt die Krankheit mit unspezifischen Symptomen wie zum Beispiel Appetitlosigkeit, Kopfschmerzen, Schwindel, Erbrechen, Halsschmerzen und Fieber. Der Patient wird unruhig und Angstgefühle und Furcht vor Wasser kommen hinzu. Eine allgemeine Übererregbarkeit äußert sich durch vermehrten Tränenfluss, Schwitzen und Pupillenerweiterung. Die Betroffenen lassen den Speichel aus dem Mund tropfen, um das Schlucken und den damit verbundenen schmerzhaften Krampf zu vermeiden. Anschließend treten Krampfanfälle auf und 3 bis 5 Tage nach den ersten Krankheitsanzeichen der Tod ein.

Wie ist die aktuelle Situation?

Im Jahr 2008 wurden in Deutschland 10 Fälle der Fledermaustollwut (European Bat Lyssavirus Typ1, EBLV-1) (Schleswig-Holstein 2, Niedersachsen 3, Bremen 1, Berlin 3 und Saarland 1) sowie ein Fall der klassischen Tollwut durch einen illegalen Import eines infizierten Hundes aus Kroatien (Baden-Württemberg) gemeldet. In Bayern wurden 2008 im Rahmen des Tollwutmonitorings 2191 Tiere davon 1895 Füchse negativ auf Tollwut getestet.

Der Fuchs galt lange Jahre als Hauptüberträger der Wildtollwut (sylvatische Form). Der letzte Tollwutfall in Deutschland bei einem Fuchs datiert vom 03.02.2006. Durch regelmäßige Impfaktionen in den gefährdeten Gebieten konnte die Wildtollwut jedoch nachhaltig bekämpft werden, so dass seither kein weiterer Fall der sylvatischen Tollwut in Deutschland aufgetreten ist.

Deutschland erfüllte 2008 erstmals die Bedingungen des internationalen Tierseuchenamtes (OIE) für die Tollwutfreiheit und erklärte sich anlässlich des Welttollwuttages am 18.09.2008 als offiziell frei von der Tollwut (klassische Form). Gleichzeitig wurde der Status tollwutfrei beim OIE beantragt. 

Welche Maßnahmen zur Bekämpfung der Tollwut gibt es?

  1. Sofortige Meldung (Anzeigepflicht)
    Alle Fälle von Tollwut und Tollwutverdacht (Wild- und Haustiertollwut) sind dem Amtstierarzt (Veterinäramt unverzüglich anzuzeigen.
  2. Einsendung
    Verdächtige Tierkörper - bei größeren Tieren der Kopf - sind von der zuständigen Behörde an tierärztliche Untersuchungsämter einzusenden.
  3. Tötung und unschädliche Beseitigung
    Ist Tollwut oder der Verdacht amtlich festgestellt, kann das Veterinäramt die sofortige Tötung und unschädliche Beseitigung der seuchenverdächtigen Tiere anordnen. Seuchenverdächtige Hunde und Katzen sind grundsätzlich zu töten, weil sie den Menschen besonders gefährden. Haben diese Tiere allerdings einen Menschen gebissen, kann die Behörde eine Beobachtung anordnen, bis die Diagnose feststeht. Die betreffende Person muss schnell und zuverlässig wissen, ob das seuchenverdächtige Tier wirklich tollwutkrank ist. Das Ergebnis liegt gewöhnlich innerhalb weniger Tage vor.
  4. Maßnahmen bei Ansteckungsverdacht
    Hunde und Katzen sind sofort zu töten, wenn anzunehmen ist, dass sie mit tollwutkranken Tieren Kontakt hatten; bei Kontakt mit tollwutverdächtigen Tieren kann die Behörde die Tötung anordnen. Das gilt nicht für geimpfte Hunde und Katzen. Sie sind nur behördlich zu beobachten und sofort erneut gegen Tollwut zu impfen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Tiere mindestens 4 Wochen und längstens 1 jahr vor dem Kontakt mit tollwutkranken oder verdächtigen Tieren gegen Tollwut geimpft werden.
  5. Sperrmaßnahmen
    Ist Tollwut oder der Verdacht auf Tollwut festgestellt, kann sich die Seuche bereits in der Umgebung der Tierhaltung, Abschuss-, Tötungs- oder Fundstelle ausgebreitet haben. Das Veterinäramt bildet einen gefährdeten Bezirk, um zu verhindern, dass sich die Tollwut weiter ausbreitet. In diesem Bezirk dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen, es sei denn, sie stehen unter wirksamen Impfschutz.

Welche Schutzmöglichkeiten hat der Tierhalter für sich und seine Haustiere?

  1. Weidetiere sind besonders gefährdet. Deshalb ist eine Schutzimpfung unbedingt zu empfehlen. Dies gilt vor allem für Weiden, die am Waldrand liegen. Dort, wo die Möglichkeit besteht, sollte man Weidetiere nachts aufstallen. Bei Tieren, die plötzlich ein verändertes Verhalten zeigen, ist stets an Tollwut zu denken. Der Amtstierarzt sollte umgehend informiert werden.
  2. Zugelaufene Hunde und Katzen sind nicht sofort in die Hausgemeinschaft aufzunehmen. Größte Vorsicht ist bei totem Wild oder solchen Tieren geboten, die zutrauliches Benehmen zeigen. Möglichst "Hände weg", auf keinen Fall mit ungeschützten Händen anfassen oder gar dieses "zahme" Wild fangen, als Spielgefährten betrachten und mit nach Hause nehmen. Kinder hierüber belehren.
  3. Haustiere können durch regelmäßig wiederholte vorbeugende Impfung gegen Tollwut geschützt werden. Zur vorbeugenden Schutzimpfung von Haustieren gegen Tollwut stehen seit Jahren wirksame und unschädliche Impfstoffe zur Verfügung. Ihr Einsatz kann zwar zur Bekämpfung der vom Fuchs getragenen Wildtollwut nicht beitragen, durch möglichst umfangreiche Impfung der Hunde und Katzen, aber auch der Rinder, Pferde und Schafe kann die Zahl der Tollwutfälle bei diesen Tieren erheblich verringert werden. Die Impfung von Haustieren dient gleichzeitig mittelbar dem Schutz des Menschen. Viele Staaten fordern bei der Einfuhr von Hunden und Katzen, selbst bei nur vorübergehendem Aufenthalt, den Nachweis der Tollwutimpfung. 

Aufklärung der Bevölkerung, Empfehlung einer umfangreichen jährlichen Schutzimpfung der Hunde und Katzen sind vordringliche Aufgaben für alle Verantwortlichen. Bei Seuchenverdacht bestehen genaue Vorschriften: In jedem Seuchen- oder Verdachtsfall muss der Amtsarzt benachrichtigt werden; wenn ein Mensch unter verdächtigen Umständen gebissen worden ist, auch der Amtstierarzt.

Wie sollte man sind nach dem Biss eines tollwutkranken Tieres verhalten?

  1. Jede Bisswunde sofort gründlich auswaschen. Dabei Seifenlösung benutzen oder irgendein sofort greifbares Desinfektionsmittel. Wenn nicht anderes zur Verfügung steht, ist auch gründliches Auswaschen der Wunde mit klarem Wasser angezeigt.
  2. Den Hausarzt oder den nächsten erreichbaren Arzt aufsuchen, der die endgültige Wundversorgung vornimmt und ggf. die Schutzimpfung gegen Tollwut einleitet.
  3. Keine Angst vor der Schutzimpfung, d.h. vor der Vakzinierung gegen Tollwut. Der Erfolg ist um so sicherer, je früher die Schutzimpfung nach einer möglichen Infektion durchgeführt wird. Jeder einzelne Tag ist kostbar.
  4. Eine Schutzimpfung kann auch dann notwendig werden, wenn der Betreffende Kontakt mit einem tollwutverdächtigen Tier hatte, das entlaufen ist und infolgedessen nicht untersucht wurde. Auch vorbeugende Schutzimpfungen sind möglich.
  5. Bei unklaren Krankheitsbildern bei Tieren stets an Tollwut denken. Es ist besser, einmal mehr Verdacht auf Tollwut zu schöpfen, als die Krankheit zu spät zu erkennen.
     

Alle Tollwutbekämpfungsmaßnahmen dienen dazu, die Haustiere zu schützen. Schutz der Haustiere vor Tollwut bedeutet auch Schutz des Menschen vor dieser schrecklichen Krankheit.

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