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Sperrmüllabfuhr

Was Sie dazu wissen sollten

  • Es wird nur brennbarer Sperrmüll abgeholt
  • Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Altmetall sind vom Besitzer zum Wertstoffhof zu bringen.

Wie läuft die Sperrmüllabholung ab?

  • Die Abholung ist mit "Sperrmüllscheck" anzumelden, den Sie bei jeder Gemeinde-, Markt- und Stadtverwaltung sowie auf allen Wertstoffhöfen, sowie auf unseren Internetseiten erhalten. Pro Scheck können Sie max. 6 m³ Sperrmüll anmelden. Falls Sie mehr als 6 m³ Sperrmüll entsorgen lassen möchten, können Sie uns mehrere Schecks gleichzeitig zusenden.
  • Der Sperrmüll wird innerhalb von acht Wochen nach der Anmeldung abgeholt. Den Abfuhrtermin teilt Ihnen das Entsorgungsunternehmen per Rückantwortkarte mit. Sollte eine Abholung Ihres angemeldeten Sperrmülls nicht mehr erforderlich sein, verständigen Sie bitte unverzüglich das Landratsamt Amberg-Sulzbach, Amt für Abfallwirtschaft.
  • Für die 1. und 2. Abholung fällt keine zusätzliche Anfahrtsgebühr an. Ab der dritten Abholung ist eine Pauschale von je 8,00 EUR zu entrichten.
  • Sperrmüll können Sie auch zusammen mit Nachbarn anmelden. (Gesamtmenge pro Sperrmüllscheck: 6 m³, gemeinsame Bereitstellung an einem Grundstück)
  • Weitere Informationen finden Sie auf dem "Info-Blatt zum Sperrmüllscheck".

Wie ist der Sperrmüll zur Abholung bereitzustellen?

Stellen Sie bitte Ihren Sperrmüll am Abholtag ab 6.00 Uhr so bereit, dass er für das Müllfahrzeug leicht erreichbar ist (üblicher Weise dort, wo auch Ihre Mülltonne abgeholt wird). Achten Sie bei der Bereitstellung darauf, dass Sie Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge nicht behindern. Privatgrundstücke werden bei der Abholung nicht befahren oder betreten. Sperrmüll wird nicht aus Wohnungen, Garagen, Kellern, Hinterhöfen, Scheunen u. ä. abgeholt.

Kann ein Grundstück (z. B. wegen einer Baustelle) nicht angefahren werden, ist der Sperrmüll zur nächsten vom Müllfahrzeug anfahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche zu bringen!

Was ist Sperrmüll?

Sperrmüll ist Restmüll aus Haushaltungen, der so sperrig ist, dass er auch nach Zerkleinern nicht in der Restmülltonne oder den blauen Restmüllsäcken des Landkreises untergebracht werden kann. Bei der Sperrmüllabfuhr wird also nur Sperrmüll mitgenommen, der im Rahmen der privaten Haushaltsführung anfällt, d. h. typischer Haushaltssperrmüll wie z. B. Möbel, Matratzen, Teppiche, Koffer ?

Ein Gegenstand darf die Maße 200 x 100 x 80 cm nicht überschreiten und nicht schwerer als 50 kg sein.

Was ist kein Sperrmüll?

Kein Haushaltssperrmüll sind folgende Gegenstände; sie werden deshalb nicht mitgenommen:

  • Fenster, Fensterrahmen und Türen
  • Sonstige Baustellenabfälle (z. B. Folien, Isoliermaterial, Paletten usw.)
  • Bauschutt (z. B. WC-Becken, Waschbecken aus Keramik, Fensterglas, Steinwolle, Steingut)
  • Agrarfolien (z. B. Siloplanen, Kunststoffsäcke, usw.)
  • Restmüll (alles was z. B. in Säcken, Kisten, Eimern usw. untergebracht werden kann)
  • Wertstoffe (z. B. Kartonagen, Styropor, Altmetall) (Sammlung auf den Wertstoffhöfen)
  • Altreifen
  • Autowracks/Autoteile, Motorräder/Motorradteile
  • Gewerbemüll
  • Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Sammlung auf den Wertstoffhöfen)

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