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Kriegsopferfürsorge

Die Angebote der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz richten sich an die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen der beiden Weltkriege.

Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind überwiegend von Einkommen und Vermögen abhängig, wobei die Freibeträge in der Regel höher liegen als im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt. Hiervon sind insbesondere umfasst, die

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe im Haushalt
  • Erholungshilfe
  • Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft

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