Neospora caninum
Neospora-infizierter Hundkot macht Rinder und Hunde krank
Nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen haben etwa 5-10% von Stadthunden und 20-25% von auf dem Land gehaltenen Hunden Antikörper gegen den einzelligen Parasiten Neospora caninum gebildet. In Deutschland erwiesen sich bei Querschnittsuntersuchungen 1,7% der Hunde als Ausscheider von Neospora-oozysten. Die Aufnahme von oozystenhaltigem Hundekot mit der Nahrung führt bei Rindern zu einem 2-3 fach erhöhtem Risiko von Tot- und Fehlgeburten, Problemen beim Abgehen der Nachgeburt und Fruchtbarkeitsstörungen. Bei Welpen und jungen Hunden führt die Infektion zu einem schweren Krankheitsbild in Form von Lähmungen, Gehirnentzündungen und Muskelerkrankungen. Während der Trächtigkeit infizierte Welpen sterben nach wenigen Wochen. Bei anderen Tierarten sind kaum klinische Erkrankungen bekannt.
Der Erreger wurde etwa bei 10 % der untersuchten Rinder nachgewiesen. Das Hauptinfektionsrisiko besteht durch den Hofhund, der durch den Verzehr von mit Neospora behafteten Fehl- und Nachgeburten oder Zwischenwirten (Rindfleisch, Nagetiere) Oozysten ausscheidet und durch Verunreinigungen des Futters mit dem Kot weitere Rinder ansteckt. Da Hunde den Erreger auch durch den Verzehr von rohem Fleisch aufnehmen können, kann die Infizierung von Rindern auch durch Futter stattfinden, das in der Nähe von stark frequentierten Wanderwegen oder Hundeplätzen gewonnen wird. Bei Rindern gibt es bislang keine Therapiemöglichkeit. Die Wirksamkeit eines in den USA zugelassenen Impfstoffs ist besonders bei chronischen Erkrankungen umstritten.
Bei Hunden besteht die Möglichkeit des Einsatzes von Chemotherapie. Die Entwurmungspasten und Tabletten gegen Rund-, Spul- und Bandwürmer wirken gegen Neospora nicht.
Verantwortungsbewusste Hygiene
Die Verbreitung der Krankheit kann nur durch Hygienemaßnahmen verhindert werden: Totgeburten und Nachgeburten sind vor dem Verzehr durch Hunde und Füchse zu sichern. Vor allem ist die Kontamination von Futter und Wasser durch Hundekot zu vermeiden. Die Landwirte müssen dafür sorgen, dass ihr Hund keinen Zugang zum Stall und zum Nutztierfutter hat. Die Hundebesitzer sind in der Verantwortung, darauf zu achten, dass die Hunde ihren Kot nicht in Futterwiesen absetzen bzw. Plastiktüten mitnehmen und den Kot wieder einsammeln. Die Gemeinden sollten gegebenenfalls eine Hundehaltungsverordnung erlassen, die auch die Einhaltung der öffentlichen Reinlichkeit regelt. Für weitere Fragen steht das Veterinäramt Amberg unter der Telefonnummer 09621/39663 gerne zur Verfügung.