Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Öffnungszeiten
Kontakt
Aktuelle News
Inhalt

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)

Nach § 13 Abs. 1 – 4 der 42. BImSchV sind Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern verpflichtet

  • Neuanlagen
  • Bestandsanlagen
  • Änderungen an Anlangen
  • Anlagenstilllegungen und
  •  Betreiberwechsel

der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Des Weiteren haben Betreiber bei Überschreitung der Maßnahmenwerte (Legionellen-Konzentration) der 42. BImSchV die zuständigen Behörden nach § 10 der 42. BImSchV unverzüglich zu informieren.

Dienstleistungen

Online-Verfahren

Randspalte

To Top