Gesundheit
Das Gesundheitsamt ist als lokal vor Ort tätige Behörde Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes. In Bayern sind die Gesundheitsämter als untere staatliche Behörde seit 1996 in die Landratsämter eingegliedert.
Das Gesundheitsamt Amberg ist für die Stadt Amberg und den Landkreis Amberg-Sulzbach zuständig.
Formulare und Online-Verfahren
Infektionsschutz
Masernschutz
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
für Gemeinschaftseinrichtungenhttps://formular.amberg-sulzbach.de/frontend-server/for... - Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Einrichtungen
nach § 23 Absatz 3 Satz 1 IfSGhttps://formular.amberg-sulzbach.de/frontend-server/for...
Prävention
- Jugendschutz auf Festen - Onlineschulung
Schulung zum Thema »Jugendschutz auf Festen in Amberg und im Landkreis Amberg-Sulzbach«https://www.amberg-sulzbach.de/jugendschutz - Materialanforderung - Jugendschutz auf Festen
Onlinebestellung von kostenlosen und kostenpflichtigen Materialien zum Thema Jugendschutzhttps://formular.amberg-sulzbach.de/frontend-server/for...