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Angaben zum Mietangebot

Anerkannte Asylsuchende und Flüchtlinge benötigen dringend Wohnungen. Nachdem dieser Personenkreis den Anerkennungsbescheid erhalten hat, müssen sie baldmöglichst aus den staatlichen Unterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte oder dezentrale Unterkünfte) ausziehen. Das Sachgebiet „Soziale Angelegenheiten“ beim Landratsamt Amberg-Sulzbach hilft zusammen mit der Asylsozialberatung der Diakonie Sulzbach-Rosenberg und den ehrenamtlichen Helferkreisen vor Ort bei der Wohnungsvermittlung und braucht dazu dringend Mietangebote.

Sollten Sie in Betracht ziehen Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge zu vermieten, ist es wichtig, dass die möglichen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Unterkunft vom Jobcenter prüfen lassen.

Absender

Lage des Mietobjekts

(nur ausfüllen, wenn abweichend vom Absender)

Angaben zum Mietobjekt

Die Wohnung ist ausgestattet mit:

Als Sammelheizung ist eine Zentral- oder Etagenheizung anzusehen, an die alle Wohn- und Schlafräume (nicht Küche, Nebenräume usw.) angeschlossen sein müssen;entsprechendes gilt auch für die Fernwärmeversorgung, Nachtstromspeicherung, Gasöfen, Kachelofen-Mehrraumheizungen und zentral versorgte Öl-Einzelofenheizungen.

Kaltmiete

Neben der Kaltmiete werden folgende Kosten monatlich erhoben:

1. Betriebs- und Heizkosten

2. Sonstige Kosten

3. Zusätzlich bei Untervermietung

4. Gesamtmiete

Grundriss der Wohneinheit

Es sind nur Dateien im folgenden Dateiformat erlautbt (pdf, jpg, png). Es können max. 10 MB versendet werden.

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Maximal 10 MB und nur Dateien im Format PDF, PNG, JPG erlaubt

Sie können in diesem Feld mehrere Dateien auswählen oder die gewünschten Dateien in das Feld ziehen.

Sonstiges

Datenschutzerklärung

Ich willige ein, dass der Landkreis Amberg-Sulzbach meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Wohnraumakquise für Anerkannte erhebt, verarbeitet und nutzt. Der Zweck ist ausschließlich auf die Bearbeitung meines Mietangebots beschränkt. Hierzu übermittelt der Landkreis Amberg-Sulzbach meine personenbezogenen Daten per unverschlüsselter E-Mail an (nicht-)öffentliche dritte Stellen, die im Bereich der Betreuung und Unterstützung Anerkannter tätig sind.
Die Einwilligung kann verweigert bzw. jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Mitteilung an sozialamt@amberg-sulzbach.de widerrufen werden. In diesem Fall erfolgt keine Bearbeitung meines Mietangebots; alle gespeicherten personenbezogenen Daten werden gelöscht. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie hier.


Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert.
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