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Kreistag

Wahlperiode 2020 bis 2026

Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten überträgt.

Bei ihrer Vereidigung sprechen die neu gewählten Kreisrätinnen und Kreisräte folgende Eidesformel:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen (so wahr mir Gott helfe).“

Entsprechend der Einwohnerzahl des Landkreises Amberg-Sulzbach besteht der Kreistag, die beschlußfassende Bürgervertretung im Landkreis, aus 60 Kreisräten und dem Landrat, der den Vorsitz führt.

Der Landrat ist in Bayern kraft Gesetzes Leiter des staatlichen Landratsamtes und Dienstvorgesetzter der Kommunalverwaltung. Seit 1. Mai 2008 ist Richard Reisinger (CSU) Landrat.

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