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Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen

Information für Patientinnen und Patienten

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin hat Ihnen ein Medikament verordnet, welches unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Bei Auslandsreisen sind daher bestimmte Regularien zu beachten.

Sie dürfen das vom Arzt oder Ärztin verschriebene Betäubungsmittel in der für die Reise angemessenen Menge aus- oder einführen.

Eine Beauftragung anderer Personen zur Mitnahme des Betäubungsmittels ist nicht zulässig.

Hinweis
Seit dem 1.4.2024 ist medizinisches Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr. Allerdings ist medizinisches Cannabis in der überwiegenden Zahl der Schengen-Staaten und in anderen Ländern weiterhin Betäubungsmittel. Aufgrund der internationalen Suchtstoffübereinkommen wird somit für Reisen mit medizinischem Cannabis in der Regel weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt.

Reisen in Länder des Schengener Abkommens

derzeit Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Lettland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn

Hierfür benötigen Sie eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens

  1. Teil A - C muss vom behandelnden Arzt oder Ärztin vollständig ausgefüllt sein
  2. Vor Reiseantritt Beglaubigung der Bescheinigung durch das zuständige Gesundheitsamt des Praxissitzes Ihres verordnenden Arztes oder Ärztin

Gültigkeitsdauer der beglaubigten Bescheinigung 30 Tage!

Für jedes verordnete Medikament benötigen Sie eine gesonderte Bescheinigung.

 

Reisen in andere Länder (außerhalb der Vertragsstaaten des Schengener Abkommens)

Bitte informieren Sie sich immer vor Antritt einer Reise über die nationalen Bestimmungen des Ziel- oder Transitlandes (z.B. Zwischenstopp bei Flugreisen).

Hierfür benötigen Sie eine mehrsprachige Bescheinigung

  1. Formular vollständig vom verschreibenden Arzt oder Ärztin ausfüllen lassen.
  2. Anschließend Beglaubigung durch das zuständige Gesundheitsamt des Praxissitzes ihres verordnenden Arztes oder Ärztin.

Verschreibung für maximal 30 Tage möglich. Gültigkeit in der Regel 3 Monate.

Bitte beachten Sie, dass für Ärztinnen und Ärzte mit einem Praxissitz außerhalb des Landkreises Amberg-Sulzbach oder der Stadt Amberg keine Beglaubigung im Gesundheitsamt Amberg erfolgen kann. Auch telemedizinische Verordnungen, z. B. aus anderen Bundesländern, können nicht berücksichtigt werden.

Terminvereinbarung

Für Bescheinigungen von Ärztinnen und Ärzten aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach oder der Stadt Amberg wenden Sie sich bitte zur Terminvereinbarung an das Gesundheitsamt Amberg.

Bitte bringen Sie zum Termin folgende Dokumente mit:

  • Ausweisdokument, welches Sie mit in Ihr Reiseland nehmen. Ausweisnummer muss auch mit der Nummer im Formular übereinstimmen.
  • Vollständig vom Arzt ausgefülltes Formular für die Mitnahme Ihres Medikamentes.

Bitte beachten Sie, dass die in den Formularen ausgefüllte Gesamtwirkstoffmenge mit Ihrer mitgeführten Arzneimittelmenge übereinstimmen muss.

Kosten

Für die Beglaubigung wird eine Gebühr von 10,00 Euro in bar fällig.

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