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Reisebestimmungen für Heimtiere

Seit dem 29.12.2014 findet für den Heimtierreiseverkehr innerhalb der EU die Verordnung 576/2013 des europäischen Parlamentes und des Rates über die Verbringung von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zu anderen als Handelszwecken Anwendung.

Informationen über die Reisebestimmungen erhalten sie im Internet bei Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (siehe rechte Seite unter externe Links).

Im Wesentlichen sind im Reiseverkehr mit Heimtieren innerhalb der EU folgende Punkte zu beachten:

Jeder Hund, jede Katze und jedes Frettchen

  • muss mit einem Mikrochip (nach ISO-Norm 11784 oder Anhang A ISO-Norm 11785) gekennzeichnet sein (Anhang II)
  • muss ordnungsgemäß gegen Tollwut geimpft sein. Die Gültigkeitsdauer der Impfung beginnt mit der Feststellung des Impfschutzes, für den mindestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung vorgeschriebenen Impfprotokolls verstreichen müssen, und reicht bis zum Ende der Impfschutzdauer, die in der technischen Spezifikation der in Nummer 1 Buchstabe b genannten Zulassung oder der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Zulassung oder Lizenz für den Tollwutimpfstoff in dem
    Mitgliedstaat oder Gebiet oder Drittland, in dem der Impfstoff verabreicht wird, vorgeschrieben ist. (Anhang III)
  • muss von einem EU-Heimtierausweis  (Muster des Anhang III der VO (EG) 577/2013) begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer sowie die Tollwutschutzimpfung eingetragen sind.
  • Muss eine klinische Untersuchung auf Transportfähigkeit des Heimtiers mit Eintrag im Heimtierpass durch den ermächtigten Tierarzt vor jedem Reiseantritt erfolgen.

Der EU-Heimtierausweis darf ausschließlich von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt werden.

Für Reisen in ein Drittland ist zusätzlich eine Amtstierärztliche Beglaubigung der Eintragungen im Heimtierausweis nötig.

Darüber hinaus wird bei Reisen in nicht gelistete Drittländer eine Tollwut- Impftiterbestimmung für die Wiedereinreise in die EU verlangt.

Die amtstierärztliche Bescheinigung wird für im Landkreis Amberg-Sulzbach und der Stadt Amberg gehaltene Hunde oder Katzen vom Veterinäramt Amberg ausgestellt.

Aus organisatorischen Gründen ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Zur amtstierärztlichen Untersuchung ist neben dem Hund/der Katze/dem Frettchen auch der vollständig ausgefüllte Heimtierausweis mit Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung mitzubringen.

Gebühr pro Tier: 7,50 Euro

Hinweise

Im Artikel 11 der Verordnung 576/2013 wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet unter bestimmten Voraussetzungen die innergemeinschaftliche Verbringung junge Heimtiere ohne Tollwutimpfung zu gestatten.

Deutschland hat von dieser Ausnahmeregelung jedoch keinen Gebrauch gemacht, weshalb das Verbringen ungeimpfter Heimtiere von und nach Deutschland nicht möglich ist.

Heimtiere, welche zum Zeitpunkt bei der Wiedereinreise aus einem nicht gelisteten Drittland keinen Impftiter-Nachweis besitzen, werden an der Grenzkontrollstelle beschlagnahmt und unter mehrwöchige Quarantäne gesetzt.

Für  weiteren Fragen zum Heimtierreiseverkehr steht das Veterinäramt Amberg-Sulzbach gerne zur Verfügung.

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