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Eierkennzeichnung

Auch Eier auf Wochenmärkten müssen einheitlich gekennzeichnet werden!

Seit dem 1. Juli 2005 müssen auch Eier von Direktvermarktern, die auf Bauern- oder Wochenmärkten verkauft werden, mit einem Erzeugercode versehen werden. Aus diesem Erzeugercode kann die Kennnummer des Erzeugerbetriebs sowie die Art der Legehennenhaltung abgelesen werden. (Ausnahme: <50 Hennen, muss Mitgliedstaat aber separat erlauben)

Für die Zuteilung des Erzeugercodes ist das Institut für Ernährungswirtschaft und Markt der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in München zuständig. Anträge können dort im Internet heruntergeladen werden, sind im zuständigen Landwirtschaftsamt oder bei der Landesanstalt erhältlich.

Die Eier dürfen jedoch auf Wochenmärkten weiterhin unsortiert, d.h. ohne Angabe von Güte- und Gewichtsklasse angeboten werden. Ein Hinweis auf Mindesthaltbarkeit und Kühlschranklagerung im Haushalt (Verbraucherhinweis) sowie die Erklärung des Erzeugercodes dürfen aber nicht fehlen. Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind damit nur noch Eier, die unsortiert auf der Hofstelle (Laden an der Hofstelle) oder an der Haustüre unmittelbar vom Erzeuger an den Endverbraucher zum Eigenbedarf abgegeben werden.

Für jegliche Lieferung an Bäckereien, Metzgereien und Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte müssen die Eier nach den gesetzlichen Güte- und Gewichtsklassen sortiert und mit dem Stempelcode versehen sein. Da an diese Abnehmer nur Eier der Güteklasse A abgegeben werden dürfen, kann die Belieferung nur von zugelassenen Packstellen aus vorgenommen werden (keine Direktvermarktung).

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