Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Öffnungszeiten
Ansprechpartner
Aktuelle News
Karriere & Ausbildung
Inhalt
leichte Sprache

Altpapiertonne

Termine

Was ist zu beachten?

  • Auf jedem bewohnten Grundstück muss mindestens eine Altpapiertonne vorhanden sein.
  • Zusätzliche Gebühren für die Altpapiertonne fallen nicht an. Allerdings muss das Behältnis selbst erworben werden.
  • Folgende Größen sind nach der Satzung zugelassen.
    • 120 Liter oder 240 Liter Altpapier
      • bei 50 Liter Restmüll
      • bei 60 Liter Restmüll
      • bei 80 Liter Restmüll
      • bei 120 Liter Restmüll
    • 240 Liter Altpapier
      • bei 240 Liter Restmüll
    • 770 Liter oder 1.100 Liter Altpapier
      • 770 Liter Restmüll
    • 1.100 Liter Altpapier
      • 1.100 Liter Restmüll
  • Innerhalb der zugelassenen Behälterkombinationen können Sie die Größe Ihrer Altpapiertonne selbst wählen.

Wer muss die Tonnen anmelden?

  • Nur der Grundstückseigentümer kann die Altpapiertonne anmelden. Als Mieter müssen Sie sich also an den Eigentümer wenden.
  • Die Anmeldung erfolgt zusammen mit derRestmülltonne. Umstellungen sind  jeweils zum Ende jeden Monats möglich.
  • Der Grundstücks-Eigentümer erhält nach der Anmeldung einen Abfall-Gebührenbescheid und die Gebührenkontrollmarken, die bis zu einer Ab- oder Ummeldung dauerhaft gültig sind. Diese Kontrollmarken sind deutlich sichtbar am Abfallbehälter anzubringen.

Abmeldung von Altpapiertonnen

Zur Abmeldung sind die Dauer-Kontrollmarken (rechteckige Marke, mit Straßenbezeichnung) von den Abfallbehältern abzukratzen und unter Angabe des Abmeldegrundes an das Landratsamt, Amt für Abfallwirtschaft, zu schicken oder dort abzugeben (auch Markenreste).

Ummeldung von Altpapiertonnen

Bei Ummeldungen z. B. wegen Eigentümerwechsel oder Umzug (auch im selben Ort) bzw. beim Wechsel von Abfallbehältern sind ebenfalls die Dauer-Kontrollmarken (rechteckige Marke, mit Straßenbezeichnung) von den Abfallbehältern entfernen und unter Angabe des Änderungsgrundes an das Landratsamt, Amt für Abfallwirtschaft, zu schicken oder dort abzugeben (auch Markenreste). Die neuen Marken werden dann zusammen mit dem Änderungsbescheid an den Gebührenpflichtigen zurückgesandt bzw. sofort ausgehändigt.

Was darf in die Altpapiertonne?

Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Prospekte, loses Papier, Kuverts, Geschenkpapier, saubere Kartonagen (von der Zahnpastaschachtel bis zum Waschmittelkarton ohne Plastikteile), Wellpapier, Faltschachteln, Packpapier, Papiertüten, Computerpapiere, Einkaufszettel, Kassenbons

Wann wird entleert?

  • Die Altpapiertonne wird 4-wöchig entleert. Beachten Sie den Abfuhrzeitraum bei der Gefäßwahl.
  • Die Altpapiertonne muss am Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr an der Straße bereitgestellt werden.
  • Eine Übersicht über die Abfuhrtage der einzelnen Gemeinden enthält der Abfuhrkalender, den Sie von uns kostenlos jährlich zugeschickt bekommen. Außerdem liegen diese Abfuhrkalender auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung für Sie bereit.

Randspalte

Zum Seitenanfang