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Gebühren

Was man dazu wissen sollte

  • Die Höhe der Abfallgebühr richtet sich nach der Größe und Anzahl der angemeldeten Restmülltonne(n).
    Sie können die Größe Ihrer Restmülltonne unter Zugrundelegung Ihres Restmüllanfalls bezogen auf den 14-tägigen Abfuhrrhythmus frei wählen. Umstellungen bei Gefäßanzahl bzw. -größe sind monatlich möglich.
  • Umweltschutz gibt es nicht zum Nulltarif.
    Der Landkreis hält eine ganze Palette abfallwirtschaftlicher Leistungen für Sie vor.
    Mit "einer" Gebühr können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
    • Restmüllabfuhr
    • Sperrmüllabfuhr
    • Altpapierabfuhr
    • Grün- und Gartenabfallentsorgung
    • Benutzung der Wertstoffhöfe
    • Problemmüllentsorgung
    • Abfallberatung
  • Die Abfallgebühren sind in Halbjahresraten jeweils zum 1. April und 1. Oktober zur Zahlung fällig. 
  • Abmeldung und Wechsel von Abfallbehältern: Zur Ab- und Ummeldung z. B. wegen Mieterauszug, Wohnungsauflösung oder Umzug (auch im selben Ort) bzw. beim Wechsel von Abfallbehältern sind die Dauerkontrollmarken von den Abfallbehältern zu entfernen und umgehend unter Angabe des Änderungsgrundes an das Landratsamt Amberg-Sulzbach zurückzusenden.
  • Falls die Gebührenmarken (rechteckige Marke, mit Straßenbezeichnung) nicht mehr leserlich oder teilweise verlorengegangen sind, können Ersatzmarken nach Rücksendung/Rückgabe der alten Markenreste angefordert werden.

Die Müllgebühren auf einen Blick

Folgende Müllgebühren gelten ab 1. Januar 2018

RestmüllAltpapierAbfallgebühren
monatlichhalbjährlichjährlich
50 Liter 120 Liter oder 240 Liter 6,87 Euro 41,22 Euro 82,44 Euro
60 Liter 120 Liter oder 240 Liter 8,25 Euro 49,50 Euro 99,00 Euro
80 Liter 120 Liter oder 240 Liter 11,00 Euro 66,00 Euro 132,00 Euro
120 Liter 120 Literoder 240 Liter 16,50 Euro 99,00 Euro 198,00 Euro
240Liter 240 Liter 33,00 Euro 198,00 Euro 396,00 Euro
770 Liter 700 Liter oder 1.100 Liter 105,87 Euro 635,22 Euro 1.270,44 Euro
1.100 Liter 1.100 Liter 151,25 Euro 907,50 Euro 1.815,00 Euro

Wichtiger Hinweis

Angemeldete Restmüllbehälter müssen den aktuell geltenden Vorschriften und Normen entsprechen (EN 840-1 bis EN 840-4).

Die Gebühr für die Abfallentsorgung unter Verwendung von amtlich gekennzeichneten Restmüllsäcken beträgt für jeden Sack 5,50 Euro.

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