Vereinspauschale
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine (e. V.). Gefördert werden gemeinnützige Vereine, deren Vereinssitz in Bayern und deren Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart ist. Ferner muss der Verein Mitglied des Bayerischen Landessportverbands oder des Bayerischen Sportschützenbundes sein und muss zudem aktive Jugendarbeit betreiben.
Die Unterlagen sind ab sofort unter Vereinspauschale abrufbar. Die Formulare sind bis spätestens 1. März im Landratsamt Amberg-Sulzbach einzureichen.
Formulare
Energiepreiszuschuss
Die Anträge auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses sind jeweils bis zum 15. Mai 2023 vorzulegen.