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Hilfe und Beratung

finanzielle Hilfen

Kindergeld und Kindergeldzuschlag

Kinderzuschlag

Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag  erhalten. Der Antrag auf Kinderzuschlag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse gestellt werden.

Sie erhalten Kinderzuschlag für 6 Monate. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, müssen Sie Kinderzuschlag neu beantragen.

Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ob Sie Kinderzuschlag erhalten, hängt davon ab, wie viel Einkommen und erhebliches Vermögen Sie, Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin und Ihr Kind haben.

Erhalten Sie Kinderzuschlag, müssen Sie die Familienkasse über Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse und die Ihrer Familie informieren.

Eltern- und Familiengeld

Unterhaltsvorschuss

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