Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Öffnungszeiten
Ansprechpartner
Aktuelle News
Karriere & Ausbildung
Inhalt

Ersatzführerschein

Sie haben Ihren Führerschein verloren oder der Führerschein ist Ihnen gestohlen worden oder der Führerschein ist auf andere Art und Weise unbrauchbar geworden, dann müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

Den Antrag müssen Sie beim Landratsamt Amberg-Sulzbach stellen. Eine persönliche Vorsprache ist zwingend notwendig, da Sie die Unterschrift auf der Führerscheinstelle leisten müssen (zur Herstellung des Kartenführerscheins).

Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (45mm x 35mm), das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • Führerschein im Original (bei Unbrauchbarkeit)
  • Verlustbescheinigung oder Diebstahlsbescheinigung (bei Verlust oder Diebstahl)

Wichtige Hinweise

Wurde Ihr Führerschein nicht vom Landratsamt Amberg-Sulzbach ausgestellt, so ist die Vorlage einer Karteikartenabschrift von der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen, welche den Führerschein ausgestellt hat. Die Karteikartenabschrift ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde selbst anzufordern. Bitte lassen Sie diese direkt an uns zustellen oder per Fax übersenden.

Wurde der Führerschein verloren, müssen Sie zusätzlich eine Versicherung an Eides statt abgeben. Eine solche Versicherung können Sie bei uns oder bei einem Notar abgeben. Für die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt wird eine zusätzliche Gebühr von Euro 30,70 erhoben.

Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Bis der Führerschein vorliegt, können 4 – 6 Wochen vergehen.

Wie viel kostet die Ausstellung eines Ersatzführerscheins?

  • Ausstellung: 33,70 Euro
  • ggf. Versicherung an Eides statt: 30,70 Euro

Randspalte

Zum Seitenanfang