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Beantragung und Dauer

Wie kann die Ehrenamtskarte beantragt werden?

Die Ehrenamtskarte kann beim Landkreis Amberg-Sulzbach beantragt werden. Das Antragsformular steht auch online zur Verfügung (siehe rechts). Der Verein bzw. die Organisation bei der die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wird, bestätigt auf dem Formular den Umfang des zeitlichen Engagements. Das Antragsformular ist dem Landkreis Amberg-Sulzbach zurückzusenden. Hier wird es geprüft und die Ausstellung der Ehrenamtskarte bei der Druckerei veranlasst.

Seit dem 1. Juli.2023 kann die Ehrenamtskarte auch als digitale Ehrenamtskarte für die Ehrenamtskarten-App beantragt werden.

Wie lange gilt die Ehrenamtskarte?

Die Bayerische Ehrenamtskarte (blau) ist drei Jahre lang gültig. Die Gültigkeit steht auf der Rückseite der Karte (z. B. 12/2015). Nach Ende der Gültigkeitsdauer kann die Ehrenamtskarte neu beantragt werden. Eine automatische Verlängerung der Karte erfolgt nicht. Sobald die Voraussetzungen (Beendigung des ehrenamtlichen Engagements) wegfallen, muss die Karte zurückgegeben werden.

Die Goldene Bayerische Ehrenamtskarte ist dauerhaft gültig.

Die beiden Karten gelten nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.

Wo gilt die Ehrenamtskarte?

Die Bayerische Ehrenamtskarte gilt nicht nur im Landkreis Amberg-Sulzbach sondern bayernweit bei allen Akzeptanzstellen in den teilnehmenden Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Links zu den Akzeptanzstellen im Landkreis und im Freistaat Bayern finden Sie auf der rechten Seite unter dem Punkt "Externe Links".

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