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Hilfen in der Ukrainekrise / Допомога в українській кризі

Informationen für Flüchtlinge, Hilfsangebote und mehr.....


Hilfen in der Ukrainekrise

Mit dem zentralen Hilfe-Portal bietet die Bundesregierung eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine, damit ein guter Start in Deutschland gelingt. Unter dem Namen „Germany4Ukraine“ gibt es mehrsprachige Informationen, Hilfe und Services auf Ukrainisch, Russisch, Englisch sowie Deutsch. Das Hilfe-Portal bündelt Informationen für die Einreise und Erstorientierung in Deutschland, sammelt Hilfsangebote. Weitere Services sind geplant.

Hilfetelefon

Auch die Regierung der Oberpfalz bietet Informationen zur Flüchtlingshilfe an.

Fragen und Antworten zur Einreise und zum Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine

Im Landkreis Amberg-Sulzbach angekommen. Was ist zu tun?

Nach der Meldung im Einwohnermeldeamt der Gemeinde, in der sie sich niederlassen, erhalten die Schutzsuchenden in der Ausländerbehörde am Landratsamt Amberg-Sulzbach eine vorläufige Bescheinigung, die so genannte Fiktion. Diese bestätigt, dass der Betroffene ein Schutzgesuch im Sinne von § 24 Aufenthaltsgesetz (vorübergehende Schutzgewährung aufgrund EU-Ratsbeschluss) gestellt hat. Die Fiktion wird für sechs Monate erteilt und gewährt Zugang zum Arbeitsmarkt sowie zu Sozialleistungen inklusive Krankenversorgung.

Im zweiten Schritt erfolgt bei der Ausländerbehörde die sogenannte PIK-Registrierung, die für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 erforderlich ist. Dafür werden u. a. Fotos gemacht und Fingerabdrücke aufgenommen.  

Für die Behördengänge bitte vorab einen Termin vereinbaren. Zur Terminvereinbarung stehen folgende Ansprechpartner, aufgeteilt nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens, zur Verfügung:

  • A-G  Herr Kohl, Telefon 09621 39 323
  • H-M Frau Neubauer, Telefon 09621 39 267
  • N-Z  Frau Vogl, Telefon 09621 39 623

oder per E-Mail: auslaenderamt@amberg-sulzbach.de

Notwendige Unterlagen

Zum Termin im Ausländeramt müssen folgende Dinge mitgebracht werden:

  • Pässe oder anderweitige Identitätsnachweise
  • ein biometrisches Passbild

Wo finde ich das Ausländeramt?

Das Ausländeramt am Landratsamt Amberg-Sulzbach befindet sich im Landratsamt Amberg-Sulzbach, Gebäude 2, 2. Stock, Schloßgraben 3, 92224 Amberg. Die aktuellen Corona-Zugangsbeschränkungen zum Landratsamt sind zu beachten.

Sind Sie privat untergebracht?


Willkommensangebote und Sprachförderung für Geflüchtete aus der Ukraine

Wenn Sie in Deutschland leben möchten, sollten Sie Deutsch lernen. Das ist wichtig, wenn Sie Arbeit suchen, Anträge ausfüllen müssen, Ihre Kinder in der Schule unterstützen oder neue Menschen kennen lernen möchten. Außerdem sollten Sie einige Dinge über Deutschland wissen, zum Beispiel über die Geschichte, die Kultur und die Rechtsordnung.

Der Landkreis Amberg-Sulzbach bietet folgende Kurse an:

Integrationskurs und Zweitschriftlernerkurs

Der Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtseinheiten, in dem die Teilnehmer intensiv die Deutsche Sprache sowie die Orientierung erlernen. Bei dem Zweitschriftlernerkurs werden die Kursinhalte langsamer und in 1000 Unterrichtseinheiten beigebracht. Die Kurse enden mit zwei Prüfungen. Die Zuordnung erfolgt nach den Ergebnissen des Einstufungstestes. Die Teilnahme an beiden Kursen ist kostenlos.

Kursbeginn

Integrationskurs am 02.05.2022, Zweitschriftlernerkurs am 23.05.2022

Kursort

Walter-Höllerer-Realschule, Erlheimer Weg 10, 92237 Sulzbach-Rosenberg

Teilnahme und Anmeldung

  • Schritt 1
    Bitte kommen Sie am Freitag, 08.04.2022 von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr oder Montag, 11.04.2022 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr persönlich bei uns in der VHS, Raum 107, vorbei.
    Wir bitten Sie Ihre Unterlagen (Pass, Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltstitel, falls vorhanden auch Zeugnisse über mögliche Schulabschlüsse etc.) mitzubringen. Sie werden dann anhand eines schriftlichen Einstufungstests geprüft. Sie erhalten von uns im Anschluss einen Termin für den mündlichen Teil.
  • Schritt 2
    Sie erhalten von uns die Kursunterlagen mit den Terminen und Kurszeiten per Post.

Die Kurse werden nachmittags und abends stattfinden, deshalb planen wir vor Ort eine kostenlose Kinderbetreuung für Sie! (aktuell noch unverbindlich)

Weitere Informationen

über den Integrationskurs, die Teilnahme und Anmeldung sowie über die Kosten finden Sie hier:

Kontakt

Willkommenskräfte gesucht

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus richtet Pädagogische Willkommensgruppen ein, die ein tages- bzw. wochenstrukturierendes Angebot bilden und den Bedürfnissen der geflohenen Kinder und Jugendlichen Rechnung tragen sollen.

Sie können sich als Willkommenskraft engagieren und die aus der Ukraine geflohenen Kinder unterstützen. Informationen darüber, wer als Willkommenskraft in Frage kommt, welche Aufgaben zu bewältigen sind und wie Sie sich anmelden können, finden Sie unter:

Willkommensgruppen an Schulen

Um die schulische Integration der geflüchteten Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine zu ermöglichen, werden an den Schulen pädagogische Willkommensgruppen eingerichtet. Dabei erfolgt die Verteilung der betroffenen Kinder und Jugendlichen nach einem bestimmten Schema. Diese Verteilung in einzelne Schritte aufgegliedert haben wir in Deutsch, Ukrainisch und Russisch zusammengestellt.

Dürfen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland arbeiten?


Hinweis: Mit einem Klick auf den Link verlassen Sie die Internetseite des Landkreises Amberg-Sulzbach. Auf den Inhalt der externen Internetseite hat der Landkreis Amberg-Sulzbach keinen Einfluss.

Finanzielle Unterstützung und Hilfen vom Staat

Unterstützung bei Fragen finanzieller Bezüge über Jobcenter oder Sozialamt sowie rund ums Thema Asyl erhalten Sie hier:

Hinweis: Mit einem Klick auf den Link verlassen Sie die Internetseite des Landkreises Amberg-Sulzbach. Auf den Inhalt der externen Internetseite hat der Landkreis Amberg-Sulzbach keinen Einfluss.

Ärztliche Unterstützung für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Grundsätzlich gilt:

  1. Ambulant vor Stationär, also: zuerst in Arztpraxen oder zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst, nachrangig ins Klinikum.
  2. Facharzt für Allgemeinmedizin (= Hausarzt) vor Facharzt, also: zuerst zum Hausarzt, dort erfolgt bei Bedarf eine Überweisung zum Facharzt. Ausnahmen: Kinderarzt, Zahnarzt, Frauenarzt, Augenarzt.
  3. Für Ärztliche Behandlungen benötigen Sie einen Behandlungsschein. Diesen erhalten Sie beim Sozialamt des Landkreises Amberg-Sulzbach. Die Flüchtlinge, die in den Notunterkünften untergebracht sind, erhalten den Behandlungsschein direkt dort den Mitarbeitern des Sozialamtes.
  4. Die Behandlungsscheine sind nur für Arztbesuche (z. B. beim Allgemeinarzt, Kinderarzt etc.) gültig. Die Behandlungsscheine sind nicht für stationäre Behandlungen im Klinikum St. Marien geeignet. Hier erfolgt eine Benachrichtigung durch das Klinikum St. Marien direkt an das Sozialamt.

Ärztliche Vesorgung wird akut benötigt:

Arztpraxen haben geöffnet, dann: Termin vereinbaren, dazu: Arztsuche im Internet, z.B. unter KVB Arztsuche, Ärzteliste Fremdsprachen.

Arztpraxen haben geschlossen, z.B. am Abend, am Wochenende, an Feiertagen dann: Anruf beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 oder Fahrt in die KVB-Bereitschaftspraxen am Klinikum St. Marien. 

Medikamente:

Medikamente erhalten Sie in Apotheken. Wenn Sie bestimmte Arzneimittel (sogenannte verschreibungspflichtige Medikamente) benötigen, ist ein Medikamentenrezept vom Arzt notwendig. Für frei verkäufliche Arzneimittel ist kein Medikamentenrezept vom Arzt notwendig. Diese Arzneimittel können Sie direkt in der Apotheke erwerben.

Akute psychische Krisen:

Krisendienst Oberpfalz 0800 655 3000, dort: Telefonische Beratung, Ambulante Krisentermine, Mobile Einsätze, Stationäre Behandlung; ausführlichere Informationen zur Ukraine-Hilfe des Krisendienst Bayern

Notfall:

Bei einer lebensbedrohlichen Situation, zum Beispiel nach einem schweren Unfall, bei Atemnot, Bewusstlosigkeit, akuter Lähmung, Brustschmerz: Anruf beim Rettungsdienst 112

Ausführlichere Informationen zum Thema Medizinische Versorgung.  

Bei Rückfragen:
Geschäftsstelle Netzwerk Gesundheitsregion plus Amberg / Amberg-Sulzbach
Tel. 09621 10 2029, gesundheitsregionplus@amberg.de

Probleme mit den Augen:

Der Verein Africa-Luz hilft, wenn Flüchtlinge Probleme mit den Augen haben oder eine Brille benötigen. Hilfe kann über Bärbel Birner, Geschäftsführerin des Vereins Africa-Luz Deutschland, telefonisch unter 09621 13700 (augenpraxisklinik AMBERG - Axel Fehn) angefragt werden.

Sie haben aus der Ukraine ein Haustier mitgebracht?

Wenn Sie ein Heimtier mitgebracht haben, ist Folgendes zu tun:

1. Registrierung des Tieres beim Veterinäramt Amberg-Sulzbach. Bitte benutzen Sie unser Onlineformular - до онлайн-форми реєстрації домашніх тварин з України.

2. Besuch beim praktischen Tierarzt

    • klinische Untersuchung
    • Impfung gegen Tollwut
    • eventuell Kennzeichnung mittels Mikrochip und Austellung eines EU-Heimtierausweises

Weitere Informationen

Sie haben eine freie Wohnung für Flüchtlinge aus der Ukraine?

Es werden vollmöblierte Wohnmöglichkeiten gesucht.

Angebote (am besten mit einem Grundriss der Wohneinheit) bevorzugt über das Online-Formular Wohnungsangebot
bzw. schriftlich

Landkreis Amberg-Sulzbach
Sozialamt: Ukraine
Schloßgraben 3
92224 Amberg

oder per Mail an das Sozialamt

Die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiter im Sozialamt ist aufgrund des gestiegenen Arbeitsaufwands stark eingeschränkt. 

Hier geht's zum Online-Formular Wohnungsangebot bzw. allgemeine Informationen zu den Rahmenbedingungen für die Vermietung.

Die Mitarbeiter des Sozialamts setzen sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung und werden einen Wohnungsbesichtigungstermin vereinbaren.

Wie erklärt man Kindern den Krieg?

Patenschaften für Flüchtlinge; Rund um die Betreuung von Geflüchteten

Wenn Sie helfen wollen, Menschen aus der Ukraine in die Gesellschaft zu integrieren, dann können Sie sich an folgenden Ansprechpartner wenden:

Sie wollen spenden?

Hier erfahren Sie, was (z. B. Kleidung, Hygieneartikel, etc.) und wo Sie spenden können:

Hinweis: Mit einem Klick auf den Link verlassen Sie die Internetseite des Landkreises Amberg-Sulzbach. Auf den Inhalt der externen Internetseite hat der Landkreis Amberg-Sulzbach keinen Einfluss.

Pressemiteilungen


























Landrat Richard Reisinger bedankt sich für Solidarität

„Die Solidarität, die ich täglich erlebe, beeindruckt mich sehr. Seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine reißt die Welle der Hilfsbereitschaft bei uns im Landkreis Amberg-Sulzbach nicht ab. Beinahe täglich erhalten wir Anfragen von Landkreisbewohnern, die mit Geld- oder Sachspenden den Flüchtlingen, die zu uns kommen, helfen möchten oder Wohnraum für Geflüchtete anbieten. Das ist überwältigend und zeigt, dass unsere Gesellschaft vom sozialen Miteinander und nicht von Hass und Kriegsgedanken geprägt ist.“

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