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Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe umfasst auf den individuellen Bedarf abgestimmte Leistungen vom Kleinkind bis zum Senioren: von der Frühförderung über Hilfen in der Arbeitswelt bis zum Wohnen im Alter.

Der Bezirk Oberpfalz finanziert die Maßnahmen, soweit die erforderliche Hilfe nicht von vorrangigen Leistungsträgern (z. B. Kranken- und Rentenversicherung, Pflegekasse) erbracht wird und wenn dem behinderten Menschen die Aufbringung der notwendigen Mittel aus seinem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist.

Beratungsstelle des Bezirks Oberpfalz

Die Mitarbeiter der Beratungsstelle bieten eine individuelle und vertrauliche Beratung zu

  • Allgemeinen Informationen und Erstberatungen
  • Antragsstellung
  • Fragen zur Unterhaltspflicht

Die Ansprechpartner und weitere Informationen finden Sie im Flyer, der zum Download zur Verfügung steht.

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten.

Beratungstermine

Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin.

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