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Wohnen

Wohnungsbauförderung und Wohnungsbindung (Eigenwohnraum)

Das Landratsamt Amberg-Sulzbach gewährt über die BayernLabo unter Erfüllung verschiedener Voraussetzungen Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm sowie Staatliche Baudarlehen ggf. mit einem einmaligen Zuschuss für Haushalt mit Kindern oder ergänzendem Zuschuss.

Zusätzlich kann die Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 EURO gefördert werden.

Wohnungsbindung (Mietwohnraum)

Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen oder Freistellungen, Überprüfung der Einhaltung von Belegungsbindungen, Ausstellung von Bestätigungen über das Ende der öffentlichen Förderung gem. Art. 18 Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz.

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