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Führerscheinumtausch

Sie sind im Besitz eines alten Führerscheins (grau, rosa oder DDR), der bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurde?

Bitte halten Sie sich an folgende Umtauschfristen:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

  • vor 1953
    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 19.01.2033
  • 1953 bis 1958
    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 19.01.2022
  • 1959 bis 1964
    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 19.01.2023
  • 1965 bis 1970
    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 19.01.2024
  • 1971 oder später
    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 19.01.2025

Sie sind im Besitz eines Kartenführerscheins, der ab 01.01.1999 bis einschließlich 18.01.2013 ausgestellt wurde? 

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Das Ausstellungsjahr der Führerscheinkarte finden Sie auf der Vorderseite unter Nr. 4a

Bitte halten Sie sich an folgende Umtauschfristen:

Ausstellungsjahr der Führerscheinkarte

  • 1999 bis 2001
    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 19.01.2026
  • 2002 bis 2004
    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 19.01.2027
  • 2005 bis 2007
    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 19.01.2028
  • 2008
    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 19.01.2029
  • 2009
    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 19.01.2030
  • 2010
    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 19.01.2031
  • 2011
    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 19.01.2032
  • 2012 bis 18.01.2013
    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 19.01.2033

 

Papierführerschein

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis (mit aktueller Wohnadressangabe) oder Reisepass
  • bisheriger Führerschein (grau/rosa/DDR) im Original
  • 1 biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • aktuelle Karteikartenabschrift (nur falls der Papierführerschein nicht durch das Landratsamt Amberg-Sulzbach ausgestellt wurde; erhältlich bei der ausstellenden Behörde)
  • Bei Antragstellung ohne persönliche Vorsprache: Antragsformular »Antrag Umtausch Papierführerschein« (Formulare und Online-Verfahren / Willkommen im Landkreis Amberg Sulzbach)

Kosten

  • 32,90 Euro (inkl. Direktversand)

Beantragung einer Karteikartenabschrift

Bei diesem Formular können auswärtige Bürgerinnen und Bürger, deren Führerschein vom Landkreis Amberg-Sulzbach ausgestellt wurde, eine Karteikartenabschrift für Ihre aktuelle Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Bitte beachten Sie, dass es für die Stadt Amberg eine separate Führerscheinstelle gibt.


Unbefristeter Kartenführerschein

Erforderliche Unterlagen

Kosten

  • 38,00 Euro (inkl. Direktversand)

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