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Bodenschutz und Altlasten

Bodenschutz

Böden sind eine unverzichtbare Lebensgrundlage für alle Lebewesen. Sie haben vielfältige Funktionen, u.a. liefern sie Nahrungsmittel und Rohstoffe, speichern und filtern Wasser, bietenFlächen für Besiedlung, Freizeit und Verkehr

Böden sind aber auch hohen Belastungen ausgesetzt. Schadstoffeinträge, Bodenerosion, Bodenverdichtungen und Versiegelung führen zu Veränderungen oder Bodeneigenschaften und können zu einer Gefährdung der Bodenfunktionen führen.

Der Gsetzgeber hat mit dem BBodenSchG und der BBodSchV ein geeignetes Instrumentarium geschaffen, die Bodenfunktionen zu schützen. Ländergesetze, in Bayern das BayBodSchG, ergänzen diese Regelungen.

Altlasten und Altlastenkatasterauskunft

Was sind das Altlasten und schädliche Bodenveränderungen?

Der unbedachte Umgang mit Stoffen, die die Umwelt gefährden, sowie Unfälle oder Betriebsstörungen haben durchd en Ausgtritt von Schadstoffen häfig zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen geführt. Diese Nachlässigkeiten und Umweltsünden der Vergangenheit nennen wir heute Altlasten.
Die kontaminierten Grundstücke von ehemaligen Industrieberieben werden als Altstandorte bezeichnet.
Flächen, auf denen früher Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert wurden (z.B. kommunale Müllkippen) und von denen Boden- und Grundwasserverunreinigungen ausgehen, werden Altablagerungen genannt.

Geht die Gefahr von Anlagen eines bestehenden Betriebes, einer noch nicht stillgelegten Deponie oder von sonstigen Bodenverunreinigungen aus, sos spricht man von schädlichen Bodenveränderungen. Unter diesem Begriff werden auch andere Beeinträchtigungen oder Bodenfunktionen z.B. durch Erosion erfasst.

Unter Rüstungsaltlasten versteht man Standorte, auf denen Boden-, Wasser- oder Luftverunreinigungen durch Chemikalien aus konventionellen und chemischen Kampfstoffen vorliegen und von denen eine Gefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgeht. Bei den Verdachtsflächen handelt es sich z.B. um ehemalige Produktionsstätten, Minitionslagerstätten, Spreng- und Schießplätze, sowie Zwischen- und Endlagerungsstätten für Kampfmittel. Von den Rüstungsaltlasten sind die militärischen Altlasten zu unterscheiden, die auf eine militärische Nutzung nach dem 2. Weltkrieg zurückzuführen sind und den Altstandorten (bzw. Altablagerungen) zuzurechnen sind.

Altlastenkataster

Das Landratsamt ist die untere Bodenschutzrechtsbehörde und vollzieht das Bundesbodenschutzgesetz sowie das Bayerische Bodenschutzgesetzt mit den dazugehörigen Verordnungen. Unter anderem erfasst das Landratsamt alle Flächen für die Altlasten bekannt sind oder auf denen eine Altlast vermutet wird, im sogenannten Altlastenkataster.

Wie erhalte ich eine Auskunft?

Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen.

Wenn das Grundstück in Ihrem eigenen Eigentum ist, senden Sie uns einen formlosen schriftlichen Antrag unter Angabe der Adresse sowie der Flurnummer und Gemarkung des Grundstücks.

Wenn das Grundstück nicht in Ihrem eigenen Eigentum ist, dürfen wir Informationen zu dem Grundstück nur mit der Zustimmung des Grundstückeigentümers herausgeben. Legen Sie in diesem Fall Ihrem formlosen schriftlichen Antrag unter Angabe der Adresse sowie der Flurnummer und Gemarkung des Grundstücks auch eine Vollmacht des Grundstückeigentümers bei.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Auskunft aus dem Altlastenkataster werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem mit der Bearbeitung verbundenen Verwaltungsaufwand. Die Rechnung erhalten Sie zusammen mit der schriftlichen Altlastenkatasterauskunft.

Öffentlicher Zugang zum Altlastenkataster

Es gibt auch einen öffentlichen Zugang zum Altlastenkataster, unter dem Sie aber nicht grundstücksbezogen suchen können. Hier werden die Eintragungen ohne Angaben von individuellen Grundstücksdaten (die dem Datenschutz unterliegen) angezeigt.

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