Finanzielle und Praktische Fördermöglichkeiten bei Umbaumaßnahmen
Bayrisches Wohnungsbauprogramm
Der Freistaat Bayern ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen ein leistungsfreies Baudarlehen für die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.
Für Mietwohnraum in Mehrfamilienwohnhäusern sind die Fördermittel bei der jeweiligen Bezirksregierung, bei der Landeshauptstadt München oder den Städten Nürnberg und Augsburg zu beantragen. Für Eigenwohnraum sowie Mietwohnraum im Zweifamilienhaus ist der Antrag beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt einzureichen.
Wohnungsbauförderung
Zeughausstraße 2
92224 Amberg
Postanschrift:
Schloßgraben 3
92224 Amberg
- Telefon: 09621/39-522
- Fax: 09621/37605-352
- E-Mail: wohnungsbaufoerderung@amberg-sulzbach.de
- Internet: https://www.amberg-sulzbach.de/wohnen/
- Raum: 3.1.40, 1. Obergeschoss
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Programm Nr. 159 Altersgerecht umbauen
Über das Programm „Altersgerecht umbauen“ vergibt die Förderbank ein zinsvergünstigtes Darlehen für alle Maßnahmen, die der Barrierereduzierung und der Erhöhung des Wohnkomforts sowie der Sicherheit dienen. Auch die Umsetzung einzelner barrierereduzierender Maßnahmen wird gefördert, insbesondere aus folgenden Bereichen:
- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeld
- Eingangsbereiche und Wohnungszugang (z. B. Bewegungsflächen, Wetterschutzmaßnahmen)
- vertikale Erschließung/Überwindung von Niveau-unterschieden (z. B. Aufzugsanlage, Rampen)
- Anpassung der Raumgeometrie (z. B. Änderung Raumzuschnitt, Schwellenabbau, Freisitze)
- Maßnahmen in Sanitärräumen (z. B. bodengleiche Dusche, Änderung Raumzuschnitt)
- Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Orientierung, Kommunikation (z. B. Stütz- und Haltesysteme, Gegensprechanlagen), Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen.
Finanzierung durch die Pflegeversicherung
Bei Vorliegen eines Pflegegrads können pflegeversicherten Menschen bzw. deren Familienangehörigen finanzielle Zuschüsse für die Verbesserung des Wohnungsumfelds beantragen (siehe §40 SGB XI). Hierunter fallen Maßnahmen wie z. B. Rampen, Türverbreiterungen sowie Umbauten im Bad oder Küche.
Für weitere Informationen ist die jeweiligen Pflegeversicherung zu kontaktieren.
Sozialamt
Eine Übernahme der Umbaukosten kann auch beim Grundsicherungs- oder Sozialamt des jeweiligen Wohnortes beantragt werden, falls eine Finanzierung aus eigenen Mitteln nicht möglich ist oder bereits bewilligte Mittel nicht ausreichen. Für eine Antragsgewährung sind unter anderem Einkommens- und Vermögensgrenzen ausschlaggebend.