Mietangebote Asyl
Anerkannte Asylsuchende und Flüchtlinge benötigen dringend Wohnungen. Nachdem dieser Personenkreis den Anerkennungsbescheid erhalten hat, müssen sie baldmöglichst aus den staatlichen Unterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte oder dezentrale Unterkünfte) ausziehen. Das Sachgebiet „Soziale Angelegenheiten“ beim Landratsamt Amberg-Sulzbach hilft zusammen mit der Asylsozialberatung der Diakonie Sulzbach-Rosenberg und den ehrenamtlichen Helferkreisen vor Ort bei der Wohnungsvermittlung und braucht dazu dringend Mietangebote.
Hier erhalten Sie Informationen, zu den Rahmenbedingen für die Vermietung und Sie finden ein Formblatt zur Einstellung Ihres Mietangebotes. Das Angebot von Wohnungen in unseren Städten und Gemeinden ist ein wichtiger Baustein zur Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen. Helfen Sie durch Ihr Mietangebot mit, diese Integration zu ermöglichen. Für Fragen rund um das Thema "Anerkannte als Mieter" können Sie sich gerne an den Ansprechpartner wenden.
Nachfolgende Ausführungen gelten nur im Gebiet des Landkreises Amberg-Sulzbach.
Bei Mietobjekten in der Stadt Amberg oder in einem anderen Landkreis oder kreisfreien Städten sind die dortigen Träger zu kontaktieren.
Sollten Sie in Betracht ziehen Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge zu vermieten, ist es wichtig, dass die möglichen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Unterkunftskosten und Heizung vom Jobcenter AM-AS prüfen lassen.
Die Angemessenheit ist abhängig von der Personenzahl, der Gesamtfläche, des Heizenergieträgers und der Region. Die im Landkreis Amberg-Sulzbach geltenden angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft finden Sie unter Dokumente auf der rechten Seite. Die entsprechenden Beträge beinhalten den Mietzins (Kaltmiete) einschließlich der Betriebskosten ohne die Kosten der Zentral-/Fernheizung und Warmwasser (= sog. Bruttokaltmiete) für die Zeit ab 01.03.2016.
Um die Angemessenheit prüfen zu können verwenden Sie bitte das entsprechende Formular.
Formulare und Online-Verfahren
Asyl / Mietangebote
Ausländeramt
Online-Verfahren
- Aufenthaltsanzeige für britische Staatsangehörige (Brexit)
Online-Formularhttps://www.freistaat.bayern/dokumente/onlineverfahren/... - Aufenthaltserlaubnis für Menschen aus der Ukraine elektronisch beantragen
Das Online-Verfahren ist auch in den Sprachen Englisch, Ukrainisch und Russisch verfügbar.https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/service/a... - Aufenthaltstitel für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung
Online-Verfahren zur Beantragung der Blauen Karte EU sowie einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung.https://www.freistaat.bayern/dokumente/onlineverfahren/... - Einbürgerung - Online-Antrag
Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, eingebürgert zu werden bzw. Ausländer, die die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nicht oder noch nicht erfüllen, können nach Ermessen eingebürgert werden, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen.https://www.freistaat.bayern/dokumente/onlineverfahren/... - Einbürgerung - Quick-Check
Mit einem Quick-Check, den Sie unter dem nachfolgendem Link finden, können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen.https://formularserver.bayern.de/intelliform/assistants... - Erfassung lokale Hilfsangebote "Ukraine"
Sie haben eine Wohnung, die Sie anbieten möchten für die Unterbringung von Menschen aus der Ukraine? Sie möchten Menschen vorübergehend bei sich selbst aufnehmen? Sie möchten Transportdienstleistungen anbieten, um innerhalb Bayerns Menschen aus der Ukraine zu Unterkünften zu bringen?https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsu... - Staatsangehörigkeit; Antrag auf Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
Deutsche Staatsangehörige können die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen.https://www.freistaat.bayern/dokumente/onlineverfahren/... - Staatsangehörigkeit; Antrag auf Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit
Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht oder nicht, kann in Zweifelsfällen durch die Verwaltung allgemein verbindlich entschieden werden.https://www.freistaat.bayern/dokumente/onlineverfahren/... - Staatsangehörigkeit; Erklärung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Deutsche Staatsangehörige, die mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, können auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten.https://www.freistaat.bayern/dokumente/onlineverfahren/...