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Sie können nur für ein Kind eine Negativbescheinigung beim Kreisjugendamt des Landkreises Amberg-Sulzbach beantragen, wenn
Ist das Kind ehelich oder nicht ehelich geboren worden?nicht ehelich geboren*
Wohnen Sie im Landkreis Amberg-Sulzbach?ja, ich wohne im Landkreis Amberg-Sulzbach*
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