Kommunaler Finanzausgleich 2027
Freistaat Bayern bleibt verlässlicher Partner in finanziell schwierigen Zeiten
München. „Die beim heutigen Spitzengespräch über den kommunalen Finanzausgleich 2027 vereinbarte Erhöhung der Schlüsselzuweisungen um knapp 10 % auf 5,5 Mrd. € kommt vor allem struktur- und finanzschwachen Kommunen zugute. Die Anhebung der Zuweisungen an die Bezirke um weitere 210 Mio. € reduziert die für das Jahr 2027 erwarteten Finanzierungsdefizite bei den Bezirken um die Hälfte. Dadurch können die Umlagebelastungen für die Landkreise abgemildert werden“, so der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Thomas Karmasin, Fürstenfeldbruck, der auch Verhandlungsführer der Kommunalen Spitzenverbände war.
Die finanzielle Lage der bayerischen Landkreise bleibt angespannt. Maßgeblich dazu tragen die stetig steigenden Ausgaben für soziale Leistungen bei, die vielfach auf bundesgesetzlichen Vorgaben beruhen. „Der Freistaat hat unter schwierigen eigenen Bedingungen den ertrinkenden Kommunen einen Rettungsring zugeworfen, der uns im nächsten Jahr über Wasser hält. Dauerhaft retten kann uns nur der Bund, indem er die uns auferlegten und ständig steigenden Ausgabelasten senkt“, betonte Karmasin im Rahmen der heutigen Pressekonferenz im Bayerischen Finanzministerium abschließend.
Außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs erhalten die Landratsämter für die Erfüllung ihrer staatlichen Aufgaben im Jahr 2027 insgesamt 248,5 neue Stellen.
Füracker: KOMMUNALER FINANZAUSGLEICH 2027 rund 13,59 MIlLIARDEN EURO
Zusätzlich 1,2 Mrd. € aus Sondervermögen Infrastruktur in 2027 //
Schwerpunkte bei Erhöhung: Stärkung der freien Mittel der Kommunen und Investitionen
„Ein guter Tag für Bayern! Wir haben hart, aber stets konstruktiv verhandelt – hierfür danke ich allen Beteiligten ausdrücklich! Und das Ergebnis kann sich sehen lassen: Die bayerischen Kommunen erhalten im nächsten Jahr 756 Millionen Euro mehr als in 2026 und damit insgesamt rund 13,59 Milliarden Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich. Gleichzeitig stellt der Freistaat im Jahr 2027 1,2 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für Investitionen für Bayerns Kommunen bereit. Dieses einvernehmliche Ergebnis ist ein eindrucksvoller Beweis für die Solidarität und Partnerschaft zwischen dem Freistaat Bayern und seinen Kommunen! Die finanzielle Lage unserer Kommunen ist und bleibt weiterhin sehr ernst! Sie haben mit einer stetig wachsenden Ausgabendynamik und steigender Bürokratie zu kämpfen. Verantwortlich dafür ist der Bund, der in der Vergangenheit immer wieder neue Standards und Rechtsansprüche gesetzt hat, ohne hierfür die finanziellen Mittel bereitzustellen. Umso wichtiger ist es, dass der Freistaat an der Seite seiner Kommunen steht und für eine nachhaltige Stärkung der kommunalen Haushalte auch im Jahr 2027 sorgt“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker am Montag (26.10.) anlässlich des Spitzengesprächs zum kommunalen Finanzausgleich 2027 mit den kommunalen Spitzenverbänden.
„Wir haben deshalb auch in 2027 einen Schwerpunkt auf die Stärkung der freien Mittel für die Kommunen gelegt. Bereits im Rahmen der letztjährigen Verhandlungen wurden erste Weichenstellungen für 2027 gesetzt: Als wichtige strukturelle Verbesserung wurde vereinbart, den Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund im Jahr 2027 von 13,3 Prozent auf 13,5 Prozent zu erhöhen. Diese Erhöhung führt zu einer dauerhaften strukturellen Verbesserung für unsere Kommunen. Die Schlüsselzuweisungen werden auch darüber hinaus massiv gestärkt und steigen im Jahr 2027 auf über 5,46 Milliarden Euro. Das ist ein wuchtiges Plus von rund 480 Millionen Euro beziehungsweise fast zehn Prozent. Die Zuweisungen an die Bezirke werden im Jahr 2027 um 210 Millionen Euro auf rund 1,53 Milliarden Euro erhöht – das ist ein Plus von 16 Prozent! Davon profitieren auch die Landkreise und kreisfreien Städte sowie mittelbar die Gemeinden als Umlagezahler“, so Füracker weiter.
Thomas Karmasin, Präsident des Bayerischen Landkreistags und diesjähriger Verhandlungsführer der kommunalen Spitzenverbände: „Der Freistaat hat unter schwierigen eigenen Bedingungen den ertrinkenden Kommunen einen Rettungsring zugeworfen, der uns im nächsten Jahr über Wasser hält. Dauerhaft retten kann uns nur der Bund, indem er die uns auferlegten ständig steigenden Ausgabelasten senkt.“
Markus Pannermayr, Vorsitzender des Bayerischen Städtetags: „Trotz schwieriger Rahmenbedingungen und geringer Spielräume konnten wir heute neben dem allgemeinen Aufwuchs zusätzliche staatliche Mittel in Höhe von 340 Millionen Euro für die bayerischen Kommunen verhandeln. Mit dem Gesamtaufwuchs von rund 750 Millionen Euro können die Verwaltungshaushalte der bayerischen Kommunen in schwierigen Zeiten unterstützt werden. Die Dimension der Schieflage der Kommunalfinanzen übersteigt allerdings in der Realität die Möglichkeiten des kommunalen Finanzausgleichs in Bayern bei weitem. Eine Stabilisierung ist nur durch grundlegende Reformen auf Bundesebene erreichbar.“
Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Hubert Aiwanger: „Die rasche Einigung zwischen dem Freistaat Bayern und den Kommunen zeigt die große Verantwortung auf allen Seiten. Die Kommunen bleiben durch diese neue Finanzspritze handlungsfähig und können weiter stark investieren, was auch für die Stärkung unserer Wirtschaft wichtig ist.“
Dr. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags: „Beide Seiten haben sich bemüht, trotz schwierigster Bedingungen ein tragfähiges Ergebnis zu finden. Der Freistaat ist fairer Partner. Es bleibt dennoch gemeinsame Aufgabe auf Bundes- und Landesebene die zwingenden Veränderungen vorzunehmen, um die rasant wachsenden Ausgaben spürbar zu begrenzen. Dazu braucht es Mut und Entschlossenheit.“
Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags: „Der Freistaat Bayern erkennt mit dem diesjährigen Finanzausgleich die außergewöhnliche Lage der Bezirke an. Die ungedeckten Mehraufwendungen von erneut ca. 420 Millionen Euro werden für 2027 zur Hälfte vom Freistaat Bayern gedeckt. D.h. die Zuweisungen steigen um 210 Millionen auf jetzt 1,52 Milliarden Euro. Umso mehr braucht es allerdings für die Zukunft dringend notwendige Reformen, damit der Sozialstaat im Sinne einer gerechten Lastenverteilung auch künftig finanzierbar bleibt.“
Innenminister Joachim Herrmann: „Als Kommunalminister sind mir solide Kommunalfinanzen ein wichtiges Anliegen, daher freut es mich sehr, dass wir beim kommunalen Finanzausgleich auch für 2027 eine einvernehmliche und tragfähige Lösung vereinbaren konnten. Besonders positiv ist zu werten, dass den bayerischen Kommunen über die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen deutlich mehr Geld zur freien Verfügung steht. Die Zusammenarbeit zwischen Freistaat und Kommunen funktioniert auch in diesen schwierigen Zeiten. Konjunkturelle und wirtschaftliche Unsicherheiten sowie Kostensteigerungen etwa im Personal- und Sozialbereich stellen für alle öffentlichen Haushalte aktuell eine große Herausforderung dar. Mein Credo lautet weiterhin: Wir brauchen starke, finanziell auf eigenen Beinen stehende Kommunen und wir müssen uns dafür einsetzen, dass die Finanzlage der Kommunen auch in diesen schwierigen Zeiten stabil bleibt.“
Josef Zellmeier, Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen im Bayerischen Landtag: „Mit dem Ergebnis des kommunalen Finanzausgleichs 2027 zeigt der Freistaat Bayern deutlich, wie wichtig ihm die Kommunen sind. Gerade im Hinblick auf eigene Schwierigkeiten, den Staatshaushalt auszugleichen, ist der Aufwuchs von 756 Millionen mehr als beachtlich. Damit erkennen wir an, dass die bayerischen Kommunen im Bundesvergleich am meisten investieren, was den Menschen in Bayern sehr zugute kommt. Zwingend notwendig ist es allerdings, dass der Bund keine weiteren Belastungen für die kommunalen Haushalte beschließt und den Aufwuchs im Bereich der Sozialleistungen wirkungsvoll begrenzt.“
Bernhard Pohl, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen im Bayerischen Landtag: „Dieses Ergebnis gibt den Kommunen Rückenwind in stürmischen Zeiten. Der Aufwuchs beim kommunalen Finanzausgleich um eine dreiviertel Milliarde hilft, es sind aber nach wie vor auf allen politischen Ebenen deutliche Sparmaßnahmen erforderlich. Auch wenn es noch nicht überall angekommen ist: Die Party ist zu teuer, wir müssen Standards wieder auf das Notwendige reduzieren. Dies gilt insbesondere bei den Bezirken. Das Bundesteilhabegesetz muss dringend im Interesse einer Kosteneinsparung reduziert werden, sonst fahren wir irgendwann gegen die Wand, gemeinsam.“
Weitere Ergebnisse des Spitzengesprächs zum kommunalen Finanzausgleich 2027 im Einzelnen:
Sondervermögen Infrastruktur:
Bei den kommunalen Investitionen setzt der Freistaat die starke Unterstützung aus dem vergangenen Jahr nahtlos fort und stellt den Kommunen im Jahr 2027 Mittel in Höhe von insgesamt über 1,2 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes zur Verfügung. Mit den Mitteln werden zum einen bestehende Förderprogramme innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, wie etwa die kommunale Hochbauförderung und die Krankenhausinvestitionsförderung, verstärkt. Zum anderen werden auch Programme und Zukunftsprojekte außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs über das Sondervermögen gestärkt. Beispiele sind hier der Glasfaserausbau, der Wohnungsbau, die Zukunftskommission Digitales Bayern 5.0 und die Dorferneuerung.
Ergänzend dazu stehen den Kommunen auch die von vornherein auf mehrere Jahre angelegten und teilweise noch nicht abgerufenen Mittel des Sondervermögens Infrastruktur aus 2026 weiterhin zur Verfügung. Einen Schwerpunkt dieser Mittel bilden hierbei die kommunalen Investitionsbudgets mit einem Gesamtvolumen von 2 Milliarden Euro, die von den Kommunen bei Umsetzung konkreter Investitionsprojekte noch bis Ende 2032 abgerufen werden können. Auch von der zusätzlichen Pauschale in Höhe von zehn Prozent als Zuschlag auf die Fördersumme bei Bauinvestitionen in Schulen und Kitas profitieren die Kommunen weiterhin. Für die Jahre 2026 bis 2029 stehen hierfür insgesamt 900 Millionen Euro bereit.
Investive Bereiche im Einzelnen:
Für den kommunalen Hochbau stehen im Jahr 2027 Mittel in Höhe von 1,42 Milliarden Euro zur Verfügung, 50 Millionen Euro mehr als noch 2026. Davon stammen 350 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur.
Für die Förderung von Krankenhausinvestitionen stehen im kommenden Jahr insgesamt 1,08 Milliarden Euro und damit 180 Millionen Euro mehr als im Vorjahr zur Verfügung. Von den 1,08 Milliarden Euro stammen 280 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur, dies sind 120 Millionen Euro mehr als bisher vereinbart. Die zusätzlichen 120 Millionen Euro werden für die Landeskofinanzierung von Transformationsvorhaben an den bayerischen Plankrankenhäusern eingesetzt. Die Umsetzung der Transformationsvorhaben ist wichtig, um die bayerischen Krankenhausstrukturen best- und schnellstmöglich an die bundesrechtlichen Änderungen im Rahmen der Krankenhausreform anzupassen und damit auch zur Minderung von Betriebskostendefiziten an den Krankenhäusern beizutragen.
Die Investitionspauschale beträgt wie in den Vorjahren 446 Millionen Euro. Diese Investitionspauschale steht zusätzlich zu den oben beschriebenen kommunalen Investitionsbudgets zur Verfügung. Die Kommunen können damit im investiven Bereich einen Großteil der Mittel frei und flexibel einsetzen.
Für die Härtefallförderung für den Bau von Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen stehen wie im Vorjahr Mittel in Höhe von 215 Millionen Euro zur Verfügung. Davon stammen 50 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur.Von dieser Förderung profitieren vor allem kleinere Gemeinden im ländlichen Raum.
Für die Straßenausbaupauschalen, die der Staat den Gemeinden nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gewährt, stehen 2027 wieder 85 Millionen Euro zur Verfügung.
Weitere Finanzausgleichsleistungen im Einzelnen:
Die Finanzzuweisungen nach Art. 7 und Art. 9 BayFAG für Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis steigen im Jahr 2027 auf insgesamt rund 1,06 Milliarden Euro. Dies bedeutet eine Steigerung von 3,2 Prozent beziehungsweise rund 33 Millionen Euro.Zu den Zuweisungen gehören neben den Pro-Kopf-Beträgen auch das Aufkommen an Gebühren, Geldbußen und Verwarnungsgeldern, das den Kommunen überlassen wird.
Der in 2024 vereinbarte Fünfjahresplan für die Stärkung der Personalausstattung der Landratsämter wird umgesetzt. Die Landratsämter erhalten im Rahmen des Doppelhaushalts 2026/2027 insgesamt 248,5 neue Stellen.
Der Ansatz für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen wird 2027 auf dem Vorjahresniveau von 250 Millionen Euro fortgeführt. Davon stammen 100 Millionen Euro aus dem Sondervermögen, welche für investive Stabilisierungshilfen eingesetzt werden können. So kann der Freistaat auch künftig besonders struktur- und finanzschwache Kommunen bedarfsgerecht unterstützen.
Die Zuweisungen für die notwendige Schülerbeförderung steigen 2027 um 20 Millionen Euro auf 340 Millionen Euro. Der Ansatz stellt weiterhin die zugesagte Ausgleichsquote von landesdurchschnittlich 60 Prozent der notwendigen Kosten sicher.
Im Hinblick auf die steigende Ausgabendynamik besteht mit den kommunalen Spitzenverbänden weiterhin Einigkeit, dass Aufgaben und Standards generell auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Hier besteht vor allem auf Bundesebene dringender Handlungsbedarf. Die Vereinbarung auf Bundesebene zur Veranlassungskonnexität ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem jedoch dringend weitere folgen müssen.
Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für HeimatQuelle: Bayerischer Landkreistag