Würdigung für Treue zur Kommunalpolitik
Landrat Richard Reisinger händigt Kommunale Dankurkunden aus.
Amberg-Sulzbach. Alle haben Durchhaltevermögen in der Kommunalpolitik bewiesen und sich viele Jahre in den Dienst der Gemeinde gestellt. Dafür erhielten 21 Männer und Frauen im Landratsamt Amberg-Sulzbach nun die Kommunale Dankurkunde. Landrat Richard Reisinger händigte diese im Auftrag des Bayerischen Innenministers an die verdienten Persönlichkeiten aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach aus. Der Landkreischef dankte den Geehrten für ihre Zeit und ihr Engagement zum Wohle der Gemeinschaft.
Die Kommunale Dankurkunde sei die Würdigung für die Kompetenz und den Fleiß in all den Jahren, sagte Reisinger beim Festakt im König-Ruprecht-Saal des Landratsamtes Amberg-Sulzbach. "Sie können auf das Geleistete stolz sein. Gerade bei den gestiegenen Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürger brauche man in der Politik Resilienz, ein breites Kreuz. Die Kommunale Dankurkunde ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung und des Respekts dafür."
Zu den ersten Gratulanten zählten die Bürgermeister der einzelnen Gemeinden, die nahezu vollständig mit nach Amberg gekommen waren.
Die Geehrten im Überblick:
Auerbach: Herbert Appl, Dr. Edmund Goß, Arthur Schriml, Martin Weiß; Edelsfeld: Rudolf Gruber, Rainer Luber; Ensdorf: Joachim Hantke, Richard Reiser; Etzelwang: Lydia Zahner; Freihung: Helmut Klier, Hermann Lühr, Klaus Siegert; Freudenberg: Hubert Eckl, Josef Schäffer; Hahnbach: Karl Stiegler, Martin Wild; Hirschau: Wolfgang Bosser, Michael Högl, Josef Strobl; Königstein: Hors Luber, Richard Pesold
Hintergrund Kommunale Dankurkunde und Verdienstmedaille:
Personen, die sich insbesondere durch langjährige Tätigkeit als kommunaler Mandatsträger oder in anderen kommunalen Ehrenämtern um die kommunale Selbstverwaltung verdient gemacht haben, werden jährlich vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration mit der Kommunalen Dankurkunde sowie mit der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze geehrt.
Die Gemeinden und Landkreise können auszeichnungswürdige Personen für eine solche Ehrung vorschlagen. Die Vorgeschlagenen müssen für die Ehrung auch nach ihrem sonstigen Verhalten und ihrer persönlichen Einstellung einer Auszeichnung würdig sein. Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.