Finanzspritze vom Freistaat
7 Millionen Euro für den Landkreis
München. „In unseren Kommunen findet das tägliche Leben unserer Bürgerinnen und Bürger statt. Daher ist es eine wichtige gemeinsame Aufgabe, die Lebensqualität in unserer Heimat vor Ort zu erhalten und weiterzuentwickeln. Dafür ist auch die finanzielle Handlungsfähigkeit der bayerischen Kommunen essentiell. Als Partner der Kommunen ist unser Ziel, mit allen Kräften dabei zu unterstützen, selbst wenn die Spielräume des Freistaats aufgrund der angespannten Haushaltslage aktuell ebenfalls begrenzt sind. Das zeigen wir nicht zuletzt durch den in dieser Woche einvernehmlich mit den kommunalen Spitzenverbänden beschlossenen kommunalen Finanzausgleich 2027: Denn die Zusammenarbeit und der Zusammenhalt von Freistaat und Kommunen sind in aktuell schwierigen Zeiten wichtiger denn je! Auch für das nächste Jahr haben wir bereits wichtige Weichen für die Unterstützung der Kommunen gestellt: Der Finanzausgleich wächst um 756 Millionen Euro auf 13,59 Milliarden Euro – und auch für die Stabilisierungshilfen und Bedarfszuweisungen im nächsten Jahr sind bereits 250 Millionen Euro fest eingeplant“, sagt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker am Freitag (30.10.) anlässlich der Sitzung des Verteilerausschusses mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie Vertreterinnen und Vertretern des Innen- und Finanzministeriums.
„Die finanzielle Lage unserer Kommunen ist und bleibt weiterhin sehr ernst. Damit sie ihren Aufgaben weiterhin nachkommen können, unterstützt der Freistaat Bayern auch 2026 mit Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen als ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘ bayerische Kommunen in außergewöhnlicher Lage beziehungsweise mit besonderen Herausforderungen und eigenen Konsolidierungsbemühungen. An 22 Kommunen in der Oberpfalz gehen rund 32,4 Millionen Euro staatliche Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen“, so Füracker weiter.
„Im Jahr 2026 standen – wie mit den kommunalen Spitzenverbänden verhandelt – 250 Millionen Euro für klassische Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen zur Verfügung. Diese sind Teil des kommunalen Finanzausgleichs 2026 mit einem Gesamtvolumen von rund 12,83 Milliarden Euro. Insgesamt sind allein 2026 einschließlich der Zuweisungen aus dem Sondervermögen rund 27,8 Milliarden Euro aus dem Staatshaushalt – also fast ein Drittel – für die bayerischen Kommunen vorgesehen. Der Freistaat steht mit diesem bedeutenden Beitrag an der Seite seiner Kommunen und betont damit diese wichtige, solidarische Partnerschaft“, stellt Füracker fest.
Mit den Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen leistet der Freistaat wichtige Hilfe zur Selbsthilfe für finanzschwächere Gemeinden, Städte und Landkreise. Vor allem strukturschwache sowie von der Demografie besonders betroffene Kommunen im ländlichen Raum erhalten so neue Handlungsspielräume und eine effektive Unterstützung bei der Konsolidierung ihrer Haushalte.
An zwei Landkreise in der Oberpfalz gehen 7,1 Millionen Euro. 20 Städte und Gemeinden werden mit rund 25,3 Millionen Euro unterstützt. Die höchste Einzelzuweisung in der Oberpfalz empfängt die Stadt Sulzbach-Rosenberg mit 9,6 Millionen Euro.
Folgende Landkreise in der Oberpfalz erhalten Bewilligungen von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen:
Landkreis Amberg-Sulzbach: 7 Millionen Euro
Landkreis Neustadt an der Waldnaab: 100.000 Euro
Folgende Städte und Gemeinden im Landkreis Amberg-Sulzbach erhalten Bewilligungen von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen:
Auerbach: 1,2 Millionen Euro
Birgland: 610.000 Euro
Freihung: 220.000 Euro
Hirschau: 644.000 Euro
Etzelwang: 990.000 Euro
Sulzbach-Rosenberg: 9,6 Millionen Euro
Weigendorf: 1 Million Euro
Die Bescheide werden den Kommunen voraussichtlich bis Mitte Dezember übersandt.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat