Wohngeld
Das Wohngeld hilft Mietern und Inhabern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen die Wohnkosten zu tragen.
Wohngeld können Sie erhalten
- Als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung.
- Als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Folgende Faktoren sind maßgebend dafür, ob Sie zum Bezug von Wohngeld berechtigt sind
- Die Höhe des Familieneinkommens
- Die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Darlehensbelastung und Betriebskosten.
- Die Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), bei denen Kosten der Unterkunft berücksich-tigt wurden, sind vom Wohngeld ausgeschlossen.
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung, bei der Wohngeldstelle des Landratsamtes oder Sie verwenden die Online-Formulare (siehe Randleiste unter "Interne bzw. Externe Links").
Wohngeld-Plus-Reform
Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Wir sind nach Kräften bemüht, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.
Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern. Unter "Informationen zum Wohngeldrecht" finden Sie auch weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht.