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reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU)

Die Schuleingangsuntersuchung (SEU) fand bisher einige Monate vor Schulbeginn statt.

Aber nur wenn möglichst frühzeitig Entwicklungsverzögerungen oder körperliche Einschränkungen erkannt werden, bleibt genügend Zeit für Förder- und Therapiemaßnahmen, um gute Voraussetzungen für die ersten Schuljahre zu schaffen. Aus diesem Grund wurde die SEU in den letzten Jahren reformiert. Vorläuferfähigkeiten des Lesens, Schreibens und Rechnens werden im Kindergartenalter erworben und sind in diesem Alter erfassbar. Es bieten sich vielfache kindgerechte Möglichkeiten, diese Vorläuferfähigkeiten zu üben.

Durch eine flächendeckende Einführung der rSEU soll zudem erreicht werden, dass alle Kinder in Bayern eine möglichst gleich gute Chance auf einen erfolgreichen Schulstart haben.

Die Teilnahme an der reformierten Schuleingangsuntersuchung ist verpflichtend, nach Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen.

Nach erfolgter Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung, die der Schule bei der Schuleinschreibung vorgelegt werden muss.

Flyer:

Umstellung auf die rSEU

Da die Umstellung Zeit in Anspruch nehmen wird erfolgt diese ab Juli 2026 schrittweise über ca. 3 Jahre. Deswegen wird das GA Amberg-Sulzbach erst in absehbarer Zukunft die 4-Jährigen untersuchen, die sich im vorletzten Kindergartenjahr befinden.

Termine

Sie als Eltern bzw. Personensorgeberechtigte des Kindes erhalten schrittweise, nach Alter gestaffelt vom Gesundheitsamt ein Einladungsschreiben mit Termin.

Nur die Eltern, deren Kind vorzeitig eingeschult werden soll, müssen sich aktiv melden, um einen Termin am Gesundheitsamt zu vereinbaren.

Kosten

Die rSEU ist kostenlos.

Das Schuleingangsscreening umfasst insbesondere:

  • die Erhebung der Vorgeschichte (Anamnese)
  • die Überprüfung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1–U9
  • die Erhebung des Impfstatus
  • ggf. Messung der Körpergröße und des Körpergewichts
  • einen Seh- und Hörtest
  • ein standardisiertes Sprach- und Sprechscreening,
  • Fähigkeiten, die als Voraussetzung für schulisches Lernen gelten

Das Schuleingangsscreening dauert ca. 60 Minuten.

In manchen Fällen findet eine individuelle auf das einzelne Kind abgestimmte schulärztliche Untersuchung statt. Indikationen dafür sind:

  • Auffälliger Befund im Entwicklungsscreening
  • Letzte altersentsprechende Früherkennungsuntersuchung (U8 bzw. U9) fehlt
  • Auf Wunsch der Eltern

Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu der Untersuchung mit

    • gelbes Vorsorgeheft oder einen entsprechenden Nachweis über die durchgeführte U8 bzw. U9
    • Impfausweis
    • Anamnesebogen
    • Falls vorhanden: Aktuelle Befunde von Augen- bzw. HNO-Ärzten oder Bestätigungen zu laufenden Therapien oder Förderungen wie Logopädie oder Ergotherapie (freiwillig)
Die letztendliche Entscheidung über die Schulaufnahme bzw. Zurückstellung obliegt der Schule

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