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Anerkannte Asylsuchende und Flüchtlinge benötigen dringend Wohnungen. Nachdem dieser Personenkreis den Anerkennungsbescheid erhalten hat, müssen sie baldmöglichst aus den staatlichen Unterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte oder dezentrale Unterkünfte) ausziehen. Das Sachgebiet „Soziale Angelegenheiten“ beim Landratsamt Amberg-Sulzbach hilft zusammen mit der Asylsozialberatung der Diakonie Sulzbach-Rosenberg und den ehrenamtlichen Helferkreisen vor Ort bei der Wohnungsvermittlung und braucht dazu dringend Mietangebote.
Sollten Sie in Betracht ziehen Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge zu vermieten, ist es wichtig, dass die möglichen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Unterkunft vom Jobcenter prüfen lassen.
Name*
Vorname*
Straße u. Haus-Nr.*
PLZ*
Ort*
Telefon*
(nur ausfüllen, wenn abweichend vom Absender)
Straße u. Haus-Nr. vom Mietobjekt
PLZ vom Mietobjekt
Ort vom Mietobjekt
Gesamtfläche der Wohnung*
untervermietete Wohnfläche*
Gesamtfläche des Gebäudes*
Heizenergieträger*HeizölFernwärmeErdgasSonstiges
Baurechtliche Genehmigung*Es wird bestätigt, dass die baurechtliche Genehmigung für die / das zu vermietende Wohnung / Gebäude besteht.
SammelheizungJaNein
Erfolgt Warmwassererzeugung über die Heizungsanlage?JaNein
Als Sammelheizung ist eine Zentral- oder Etagenheizung anzusehen, an die alle Wohn- und Schlafräume (nicht Küche, Nebenräume usw.) angeschlossen sein müssen;entsprechendes gilt auch für die Fernwärmeversorgung, Nachtstromspeicherung, Gasöfen, Kachelofen-Mehrraumheizungen und zentral versorgte Öl-Einzelofenheizungen.
Die Kaltmiete beträgt monatlich*
Neben der Kaltmiete werden folgende Kosten monatlich erhoben:
1.1 Kosten der Zentral-/Fernheizung
1.2 Kabelanschlußgebühren
1.2.1 Ist die Zahlungsverpflichtung durch den Mietvertrag begründet?JaNein
1.2.2 Ist der Fernsehempfang bereits anderweitig technisch gewährleistet?JaNein
1.3 Andere Betriebskosten z. B. Kaminkehrer, Müllabfuhr usw. (gesamter Betrag)
2.1 Untermietzuschlag
2.2 Zuschläge für gewerbliche oder berufliche Nutzung
2.3 Zuschläge für Möbel, Apparate und Haushaltsgeräte
Ist die Wohnung nur mit diesen Zuschlägen anmietbar?JaNein
2.4 Es gibt eine / einGaragePKW-Stellplatz
2.4.1 Kosten
2.4.2 Ist die Wohnung auch ohne Garage/Stellplatz anmietbar?JaNein
2.5 Haushaltsstrom
2.6 Sonstiges
3.1 Frühstück
3.2 Zimmerreinigung, Bettwäsche o. ä.
3.3 Haushaltsstrom
Die Gesamtmiete beträgt danach monatlich*
Es sind nur Dateien im folgenden Dateiformat erlautbt (pdf, jpg, png). Es können max. 10 MB versendet werden.
*Maximal 10 MB und nur Dateien im Format PDF, PNG, JPG erlaubtSie können in diesem Feld mehrere Dateien auswählen oder die gewünschten Dateien in das Feld ziehen.
Bemerkung
Ich willige ein, dass der Landkreis Amberg-Sulzbach meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Wohnraumakquise für Anerkannte erhebt, verarbeitet und nutzt. Der Zweck ist ausschließlich auf die Bearbeitung meines Mietangebots beschränkt. Hierzu übermittelt der Landkreis Amberg-Sulzbach meine personenbezogenen Daten per unverschlüsselter E-Mail an (nicht-)öffentliche dritte Stellen, die im Bereich der Betreuung und Unterstützung Anerkannter tätig sind. Die Einwilligung kann verweigert bzw. jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Mitteilung an sozialamt@amberg-sulzbach.de widerrufen werden. In diesem Fall erfolgt keine Bearbeitung meines Mietangebots; alle gespeicherten personenbezogenen Daten werden gelöscht. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie hier.
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