Jugend und Familie
Jeder junge Mensch hat Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII).
Besetzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Amberg-Sulzbach
Nach der Wahl des Kreistages am 15.03.2020 ist für die Amtszeit 2020-2026 der Jugendhilfeausschuss für den Landkreis Amberg-Sulzbach neu zu bilden.
Weitere Informationen zur Wahl des Jugendhilfeausschusses finden Sie in der Randleiste unter Interne Links.
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Adoption
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Beratung, Hilfe und Unterstützung
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Beurkundungen
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Familienbildung
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Jugendberufsagentur
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Jugendschutz
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Kindertagesbetreuung
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Kommunale Jugendarbeit
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Negativbescheinigung