Wildbret; Beantragung einer Ausgleichszahlung
Kurzbeschreibung
Für nicht mehr verwertbares strahlenbelastetes Wildbret kann eine Ausgleichszahlung über die untere Jagdbehörde beantragt werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 16.01.2026
Stand: 16.01.2026
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