Tierseuchenprävention und -bekämpfung; Informationen zur Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden
Bei der Prävention bzw. Bekämpfung von Tierseuchen sind die Kreisverwaltungsbehörden (KVB) für viele Aufgaben originär zuständig.
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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 13.02.2026
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