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Tierschutzwidrige Haltungsbedingungen; Anzeige

Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 15.05.2026

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