Sicherheitsrecht; Anordnungen
Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration treffen die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.01.2026
Stand: 09.01.2026