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Sicherheitsrecht; Anordnungen

Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration treffen die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.



Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.01.2026

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