Schulen; Schulärztliche Beratungen
Personensorgeberechtigte und Schulleitung können bei der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) um eine schulärztliche Beratung bitten, wenn bei Schülerinnen und Schülern gesundheitlich bedingte Probleme oder gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 18.06.2026
Stand: 18.06.2026
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