Öffnungszeiten
Ansprechpartner
Aktuelle News
Karriere & Ausbildung
Inhalt

Dienstleistungen

Schulen; Schulärztliche Beratungen

Personensorgeberechtigte und Schulleitung können bei der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) um eine schulärztliche Beratung bitten, wenn bei Schülerinnen und Schülern gesundheitlich bedingte Probleme oder gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt werden.



Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 18.06.2026

Online-Verfahren

Bitte wählen Sie in der Suchmaske Ihren Wohnort aus, damit die für Sie verfügbaren Online-Dienste angezeigt werden können.

Randspalte

Zum Seitenanfang