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Rafting-Tour; Beantragung einer schifffahrtsrechtlichen Genehmigung und Anzeige

Rafting-Touren mit Booten länger als 9,20 m sind immer genehmigungspflichtig.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 12.06.2026

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