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Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.



Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 11.06.2026

Voraussetzungen

Möchten Sie an einer Online-Belehrung teilnehmen, benötigen Sie in der Regel:

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone
  • stabile Internetverbindung
  • gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (ab dem 16. Lebensjahr)
  • aktivierte Kamera oder Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (oder zukünftig Smart-eID oder BayernID/BundID-Anmeldung)
  • Girokonto, Kreditkarte oder Online-Zahlungsverfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Amberg-Sulzbach):

Die Belehrung findet als Online-Belehrung oder als Präsenz-Belehrung als Vor-Ort-Veranstaltung am Gesundheitsamt Amberg statt.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz bei der zuständigen Gesundheitsbehörde, oder durch von diesen beauftragte Ärztinnen und Ärzte anmelden. 

Wenn Sie an einer Online-Belehrung teilnehmen: Nach einem kurzen Online-Test im Anschluss an die Online-Belehrung können Sie bei bestandenem Test die Bescheinigung zur Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz herunterladen bzw. die Bescheinigung wird Ihnen elektronisch zugeschickt.


Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Amberg-Sulzbach):

Bitte melden Sie sich online für eine Veranstaltung an. Sie erhalten nach der Anmeldung einen Link um den Anamnesebogen online auszufüllen.

Fristen

Sie müssen vor Antritt der Tätigkeit/Beschäftigung an der Belehrung teilnehmen.

Online-Verfahren

Bitte wählen Sie in der Suchmaske Ihren Wohnort aus, damit die für Sie verfügbaren Online-Dienste angezeigt werden können.

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