Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 11.06.2026
Voraussetzungen
Möchten Sie an einer Online-Belehrung teilnehmen, benötigen Sie in der Regel:
- PC, Notebook, Tablet oder Smartphone
- stabile Internetverbindung
- gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (ab dem 16. Lebensjahr)
- aktivierte Kamera oder Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (oder zukünftig Smart-eID oder BayernID/BundID-Anmeldung)
- Girokonto, Kreditkarte oder Online-Zahlungsverfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Amberg-Sulzbach):
Die Belehrung findet als Online-Belehrung oder als Präsenz-Belehrung als Vor-Ort-Veranstaltung am Gesundheitsamt Amberg statt.Verfahrensablauf
Sie müssen sich für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz bei der zuständigen Gesundheitsbehörde, oder durch von diesen beauftragte Ärztinnen und Ärzte anmelden.
Wenn Sie an einer Online-Belehrung teilnehmen: Nach einem kurzen Online-Test im Anschluss an die Online-Belehrung können Sie bei bestandenem Test die Bescheinigung zur Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz herunterladen bzw. die Bescheinigung wird Ihnen elektronisch zugeschickt.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Amberg-Sulzbach):
Bitte melden Sie sich online für eine Veranstaltung an. Sie erhalten nach der Anmeldung einen Link um den Anamnesebogen online auszufüllen.Fristen
Sie müssen vor Antritt der Tätigkeit/Beschäftigung an der Belehrung teilnehmen.
Online-Verfahren
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