Landschaftspflege und Naturparke; Beantragung einer Förderung
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 10.09.2026
Fristen
Die Antragstellung findet aktuell in jährlich mehreren Phasen - Sommer bzw. Winter - statt. Die Frist für die aktuelle Antragstellung der Sommermaßnahmen 2026 läuft bis zum 27.03.2026. Die Wintermaßnahmen 2026 können anschließend bis zum Fristablauf 24.07.2026 beantragt werden.
Online-Verfahren
Voraussetzungen
Vorhaben auf folgenden Flächen beziehungsweise an folgenden Einzelbestandteilen der Natur:
- Gebiete des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 gemäß den Richtlinien 2009 147 EG und 92 43 EWG,
- Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung im Sinn von Art. 2 Nr. 1 des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, BGBl II 1976 S. 1265,
- Flächen, die zum Aufbau des Biotopverbundes BayernNetzNatur beitragen,
- Naturparke sowie alle anderen Flächen und Einzelbestandteile der Natur, die nach BNatSchG bzw. BayNatSchG geschützt sind oder dies entsprechend gilt,
- Biosphärenreservate,
- Flächen und Einzelbestandteile der Natur, die als schutzwürdige Biotope erfasst oder die Lebensräume von Arten der "Roten Listen" sind und auch
- Flächen im Siedlungsraum und kommunale Flächen, die für das Naturerleben von besonderer Bedeutung sind.
Ausschlusskriterien:
Wirtschaftliche Tätigkeiten werden nicht gefördert.