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Dienstleistungen

Krankheit und Behinderung; Beratung

Die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) beraten Kranke, Menschen mit Behinderung und solche, die von Behinderung bedroht sind, bei welchen Personen, Einrichtungen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten können.



Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 12.06.2026

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